AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1920eb04736-732807d9881803ca) · Abgerufen am 08.08.2026 18:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/89cb03ce-ecb5-4796-9e52-1ef5c3d66440/

2270 Johann-von-Nassau-Schule Dillenburg; Grundhafte San. Schulegeb., 1.BA, Bauteil C, Verwaltung; Lüftung

Notice-ID: 89cb03ce-ecb5-4796-9e52-1ef5c3d66440 · Procedure-ID: 87c46c3d-cdce-4566-aaef-662f67bd35fa

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, 12.4 Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle, Wetzlar
Veröffentlicht
20.09.2024
Frist (Submission)
22.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Johann-von-Nassau-Schule Dillenburg Installation in zwei Bauabschnitten Demontage von bestehenden Leitungsnetz Neu-Installation des Lüftungsnetz "NaWI" mit Zentralgerät (ca. 4.000m³/h) Neu-Installation des Lüftungsnetz "Abluft NaWI" mit drei Dachventilatoren Neu-Installation des Lüftungsnetz "WC-Trakt" mit Zentralgerät (ca. 2.300m³/h) Neu-Installation dezentrale Klassenraum-Lüftungsgeräte (16 Stk.) Neu-Installation Kälteanlage Coumputer-Klassenraum Diverse Einzelanlagen (Einzelraumlüfter)

Vertragslaufzeit

Beginn
02.01.2025
Ende
31.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).