AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YD5DY6539030/documents) · Abgerufen am 22.10.2026 16:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/89ea9edc-d2bd-4f71-9a1d-6beed2f9aed4/

217-300 FWH Neubau Feuerwehrgerätehaus, hier: Schreinerarbeiten Innentüren und Einbaumöbel

Notice-ID: 89ea9edc-d2bd-4f71-9a1d-6beed2f9aed4 · Procedure-ID: cdedde80-11a2-4228-ac81-05afe1cec310

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Stammdaten

Auftraggeber
GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH, Essen
Veröffentlicht
21.10.2026
Frist (Submission)
17.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45216121 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die GVE Grundstückverwaltung Stadt Essen GmbH wurde mit der Durchführung von Planungs- und Umsetzungsschritten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Werden/Heidhausen für die Stadt Essen beauftragt. Damit verbunden sind die Baufeldfreimachung und der Rückbau des Bestandes. Das bestehende Gebäude wurde um 1962 in Massivbauweise errichtet und verfügt über ein teilweise oberirdisches Kellergeschoss, ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und einen angrenzenden Schlauchturm. Die Wache wird durch einen Neubau ersetzt.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.01.2027
Ende
13.08.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).