AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.04.2026 21:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/89f7f93f-e747-45f3-aff6-bd6a36039ab0/

Energietechnik

Notice-ID: 89f7f93f-e747-45f3-aff6-bd6a36039ab0 · Procedure-ID: 03cd1f1d-b655-4be3-9658-8c9d6c7868c0

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Stammdaten

Auftraggeber
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
12.04.2024
Frist (Submission)
13.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
31200000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über Herstellung, Lieferung, Montage, Prüfung und Inbetriebnahme von größeren Nieder- und Mittelspannungsschaltanlagen, Transformatoren sowie einem Alu-Traversensystem. Die energietechnischen Anlagen sind dabei in ein dafür neu errichtetes Betongebäude einzubringen und zu installieren. Der Aufbau des Betongebäudes erfolgt als Rohbau und ist nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Niederspannungsseitig sind kuppelbare Niederspannungsschaltanlagen mit Leistungsschaltern als Einspeise- Schaltorgane sowie als Abgangs-Schaltorgane zu errichten. Alle detaillierten, zu erbringenden Leistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).