AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y6VYTN274J8M/documents) · Abgerufen am 01.08.2026 07:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8a0df383-ae22-44cf-8eab-0fc3112a6310/

Grundschule Heeßen - Baustelleneinrichtung

Notice-ID: 8a0df383-ae22-44cf-8eab-0fc3112a6310 · Procedure-ID: a2ab6d80-7add-4194-bea4-c1a20248ba83

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Schaumburg - Vergabestelle, Stadthagen
Veröffentlicht
09.10.2025
Frist (Submission)
11.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45113000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Samtgemeinde Eilsen beabsichtigt den Umbau und die Sanierung der Grunschule Heeßen. Es wird die Baustelleneinrichtung ausgeschrieben. Im Falle der Beauftragung ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft von 5% vorzulegen. Im Falle der Beauftragung ist die Urkalkulation vorzulegen. Sämtliche Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden abgelehnt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Es werden Abzüge in Höhe von 0,25 % brutto für die Bauleistungsversicherung und 0,15 % netto für die Baubeschilderung vorgenommen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).