Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Grün-blaues Innenstadtband und Marktkirchenumfeld
Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement · Essen · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Zur Findung einer zukunftsfähigen, identitätsstiftenden und resilienten Gestaltung des öffentlichen Raums in der Essener Innenstadt lobt die Stadt Essen einen städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 aus. Der Wettbewerb wird durchgeführt als nichtoffener, einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013. Das Verfahren verläuft anonym. Vor dem Wettbewerb findet ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren statt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Es handelt sich um einen nichtoffenen, einphasigen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb zur Gestaltung des öffentlichen Raums in der Essener Innenstadt.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
14–14 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 111 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- 05.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 05.02.2026 Ein gesetzter Teilnehmer hat angemerkt, dass die Unternehmensbezeichnung falsch ist.
- 05.02.2026 Nachträglich ist es zu einer verfahrensrechtlichen Anpassung in Bezug auf das Losverfahren der Teilnehmeranträge gekommen, über welche wir Sie gerne aus Transparenzgründen informieren möchten. Hintergrund ist eine aktuelle Rechtsauffassung des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Dieses hat die Behörden und Institutionen seines Geschäftsbereichs angewiesen, im Verfahren nach RPW entweder keine Teilnehmenden mehr zu setzen oder - sofern gesetzte Teilnehmende vorgesehen sind - diese vollständig in das anschließende Losverfahren einzubeziehen.
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