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Neubau S-Bahn ESTW-UZ Berlin-Schöneweide S9 Süd; Los 1, Los 2
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1: Treptow/Neukölln(a) - Schöneweide(e) - Spindlersfeld🏆 BUG Verkehrsbau SE · Berlin
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Los 2 VergebenLos 2: Schöneweide(a) - Grünau/Altglienicke(e)🏆 BUG Verkehrsbau SE · Berlin
- BUG Verkehrsbau SE · Berlin Mittleres Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Neubau S-Bahn ESTW-UZ Berlin-Schöneweide S9 Süd; zwei Vergabelose (Los 1, Los 2) mit jeweils Anteil Bahnmark: Kabeltiefbau, Signalgründungen, Kabelverlegearbeiten, Weicheneinbau, Erweiterung von Verkehrsanlagen, Weichenheizung
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 30 %Qualität
https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/556191d5-cc8d-48cb-8f08-47e97dbb93a6/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
34 Veröffentlichungen
- 24.06.2026 Original-Veröffentlichung
- 22.06.2026 MKA 084 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, aus den Umplanungspaketen der AP Kabeltiefbau (004 und 005) kann man entnehmen, dass in den Losen 1 und 2 zusätzliche RWK beplant wurden und somit auch herzustellen sind. Dies hat einen zusätzlichen Planungs- und Baustelleneinrichtungsaufwand zur Folge. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 090 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, da das Stromversorgungskabel am Modulgebäude immer noch im Baufeld liegt und somit die planmäßigen Arbeiten behindert, sind diese Kabel so weit freizulegen, dass dieses fachgerecht gekürzt werden kann. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 091 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, mit Übergabe der TK-Planung, soll ein Photon Überspannungsschutz (PÜS) geliefert werden und im KAG ESTW UZ Schöneweide montiert werden. Ebenfalls ist in der UV (50Hz) ein Abgang für die PÜS vorzusehen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 22.06.2026 MKA 076 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, der aufgrund zusätzlichen Kabeltiefbauleistungen im Baufeld hat sich die Menge der zu beplanenden Bauwerke deutlich erhöht. Die Mehrkosten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelbar, da die Planungen im Gewerk Kabeltiefbau entgegen der vertraglichen Zusicherung noch nicht abgeschlossen sind. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 078 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, wie die notwendigen Freischnitt arbeiten und das stellen eines Bauzauns auf der BE-Fläche 1. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 081 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, aufgrund der untersagten Mitnutzung der bestehenden GFK-Tröge sieht die Ausführungsplanung deren vollständigen Rückbau vor. In diesem Zusammenhang müssen die dort befindlichen Kabel zwischenzeitlich in einem Kunststoffkabelkanal gesichert werden. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 085 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, da die feldseitigen Böschungen im Bereich der Randwegkonstruktionen gemäß AP profiliert werden müssen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 089 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, gemäß Baubeschreibung liegt für das gesamte Baufeld keine Kampfmittelfreiheit vor. Die Ausführung dieser Leistungen mit der vollständigen Ausführung aller notwendigen Leistungen zur Kampfmittelsondierung und -begleitung bis zum Vertragsende sind erforderlich. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 093 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, folgende Leistungen sind zu betrachten und örtlich mit einem Aufmaß festzuhalten. An- und Abtransport und Auslegen Kunststofftröge und Rückbau, Freischnitt, öffnen / schließen Kabeltröge (Bestandkanal, Interimskanal, Endzustandskanal) und die Vormessung, Abschlussmessung und Umverlegung der Kabel. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 094 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, beigestellte Kabel sind bis zum angedachten Beginn der Kabelverlegearbeiten diebstahlsicher zu lagern. Hierzu wurde im Umfeld des Flughafen BER ein umzäuntes Freilager mit einer doppelten Videosicherung der Firma VPS eingerichtet. Zusätliche Leistungen sind, Anmietung Lagerfläche ca. 930m² inkl. Einzäunung und Videotürmen und wöchentliche Befahrung und Überprüfung. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 16.06.2026 071_LOS2_Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, in diversen Bereichen sind Freischnittarbeiten notwendig.Freischnitt Gleis 3, km 8,143–8,273 – für Herstellung Betonkabelkanal. Freischnitt Gleis 3, km 7,658–7,876 – für Herstellung Betonkabelkanal. Freischnitt Zwickel km 13,400 – für Herstellung Querung 146. Freischnitt sowie Entfernung der Stubben im Bereich km 9,7–10,00. Zusätzlich muss auch die BEFläche 21 freigeschnitten werden. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 16.06.2026 073_LOS2_Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, diverse aufgeständerte GFK-Tröge im Bestand für die Kabelverlegung müssen zurückgebaut werden. Die GFKMaterial entsorgung muss nachweislich digital aufgführt werden. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 16.06.2026 072_LOS1_Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, die Versorgung LTS - Bereich Schöneweide - Neubau Weichentrapez W301-304: hier war Ursprünglich die Versorgung der LTS über eine bauzeitliche OSE vorgesehen. Die bauzeitliche OSE wird jedoch nicht (mehr) umgesetzt. Zur Versorgung der LTS muss nun u.a. eine ZAS Bahnstrom errichtet werden. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 13.05.2026 075:Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, aufgrund fehlender Grundlagen des Gewerkes LST und OSE ist ein Mehraufwand bei den Planprüfleistungen im Gewerk Bahnstrom zu verzeichnen. Ein veränderter Bauablauf von Bauzuständen ist zwingende zu Erstellen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.//
- 13.05.2026 MKA0012 Die Leistungen sind für die vertragsgemäße Ausführung notwendig und unmittelbar mit den beauftragten Arbeiten verknüpft. Ein ANWechsel wäre aus technischen Gründen (Schnittstellen) und aus wirtschaftlichen Gründen (Verzögerungen) nicht zweckmäßig und mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. 502 Die gleisgebundene Logistik zur Entsorgung von Materialien auf dem Strassergeländer ist wegen einer parallelen Oberbaumaßnahme im Betriebsbahnhof München Pasing nicht für den gesamten Zeitraum der Setzungsausgleichsmaßnahme möglich. Um den Werkerfolg sicherzustellen, wird daher die Bereitstellung und Vorhaltung zusätzlicher RES-Wagen angeordnet, um das anfallende Entsorgungsmaterial zwischenzulagern bis der Transportweg zum Strassergerländer wieder zur Verfügung steht. 083 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, zur Herstelleung des Endzustandes der Stromschiene gemäß der freigegebenen S-Bahnstrom-Planung ist es erforderlich, nach Einbau der Weichen 303 und 304 die Stromschiene auch im Bereich der Weiche 40 anzupassen. Dadurch kommt es im Bereich der Weiche 40 zu einer veränderten Anordnung der Stromschienenträger. Dazu sind die Schwellen 41054 und 41059 in der Weiche 40 gegen Bockschwellen zu tauschen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 096 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, die auf der BE-Fläche in der Rixdorfer Straße gelagerten Haufwerke wurden durch bislang unbekannte Dritte verunreinigt. Dabei wurde fremdes, nicht zuordenbares Material auf die zuvor sortenrein getrennten Haufwerke aufgebracht. Infolge dessen musste das ursprünglich sortenreine Betonhaufwerk vor der Beprobung und anschließenden Entsorgung mittels Siebschaufel von den Verunreinigungen aufgearbeitet werden. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 086 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, aufgrund einer Stellwerksstörung konnte ein Zweiwegefahrzeuge nicht den richtigen Fahrweg von der BE-Fläche zum Einsatzort gestellt bekommen, weshalb sie nicht weiterarbeiten konnten. Ausweicharbeiten gab es keine, da die Fahrzeuge mit Material für den Arbeitsauftrag beladen waren und zu ihrem Einsatzort fahren wollten. In dieser Zeit waren zwei Gleisfahrzeuge und 8 Arbeitskräfte arbeitsunfähig. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 082 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, aus dem Lageplan 07 geht hervor, dass ein BKK Gr. II Typ 3 an einem Kabelschacht der Größe V anzuschließen ist. Für diesen Anschluss gibt es keine Standardanschlussbausätze. Aus diesem Grund muss ein Sonderschachtanschlussbausatz hergestellt werden. Aus den Lageplänen 12 und 24 geht hervor, dass ein Sonderkanal einzubauen ist. Dieser Sonderkanal (überfahrbar und mit Halfenschienen). Zudem kommen Sonderanschlussbausätz hinzu, die für die Anschlüsse an 2x BKK Gr. II und 1x BKK Gr. I hergestellt werden müssen, da es hierfür auch keinen Standardanschlussbausatz gibt. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 095 Leistungen, erhöhter Aufwand bei der Annahme der Kabel durch die mehrfache Anlieferung der einzelnen Kabellieferanten. Weitere Anlieferungen können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Dies erhöht die Lagerfläche um ca. 500m² und erfordert einen zusätzlichen Kameraturm zur sicheren Verwahrung der Kabel. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 077 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, durch den Mehraufwand bei der Planerstellung sowie Bauausführung für Handtrenner im Gewerk SBahnstrom. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 11.05.2026 066:Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, die „Planungshilfe Ortssteuereinrichtung S-Bahnenergieversorgung (OSE S-BEV)“liegt nicht vor. Dadurch kann der Endzustand der S-Bahnstromanlagen nicht beplant und hergestellt werden. Aus diesem Grund werden derzeit nur Zwischenzustände beplant und hergestellt. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.//
- 06.05.2026 070 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, für die Herstellung der Randwegskonstruktion bzw. deren Gründung auf der Strecke 6007 von km 9 bis km 10 ist im Vorfeld zwingend eine Kampfmittelsondierung notwendig. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 06.05.2026 064:Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, zum Schutz des Trockenrasen auf der BE-Fläche bei km 4,6 (Fläche 21) muss ein stabiler Zaun gestellt werden. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.// 065:Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, aus logistischen Gründen muss das Öffnen der bereits eingebauten und stillgelegten Weichen im Baubereich vorgenommen werden, um eine Überfahrt zu gewährleisten. Nach der Beendigung der Logistikfahrten sind die Weichen wieder regelkonform zu verschließen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.// 067:Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, zur Herstellung einer Randwegkonstruktion ist die Umverlegung von LST-Kabeln aus demvorhandenen GFK-Trog in einen provisorischen Kunststoffkanal zwischen km 9,0 und 10,0 der Strecke 6007erforderlich. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.// 068:Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, in den mehrfachen Umplanungen wurde festgestellt, dass auch in den Umplanungen und den neuen Indizes weitere zusätzliche Leistungen beplant werden müssen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.// 069:Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, auf der Strecke 6007 zwischen km 7,2 und 7,3 kollidiert der gemäß AP herzustellende Kabeltiefbau mit vorhandenen Beleuchtungsmasten.Dieser Konflikt führt zu zusätzlichen Leistungen an: Erstellung AP 50 Hz, Prüfung AP 50 Hz, Bauausführung Leistungen 50 Hz. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.//
- 14.04.2026 060: Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, die Herstellung von Gleisquerungen werden wiederholt kleinere zusätzliche Leistungen gefordert, die über das Standardleistungsniveau hinausgehen. Darunter zählen beispielsweise das vertikale Einbauen von zusätzlichen Trennvlies zwischen dem anstehenden Boden und dem Schotteroberbau, sowie das Einbringen von Neuschotter. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.//
- 08.04.2026 056: Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, gemäß der ergänzenden Bestandsvermessungen in den Bogenbereichen der Strecke 6143 nach Spindlersfeld. 1, km 0,2 - km 1,2 (zweigleisig); 2, km 2,4 - km 2,8 (eingleisig); 3, km 3,4 -km 3,8 (eingleisig). Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.// 057: Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, gemäß der Ausführung von Gleisquerungen ist die Entsorgung der hierbei ausgebauten kleinen Mengen an Altschotter auf den Kabeltiefbau nicht enthalten. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.// 062: Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, die Standorte der Signalausleger aus den Vorabzügen der PT1-Unterlagen wurden mittels Suchschachtung auf Hindernisse überprüft. An allen drei Standorten wurden Hindernisse gefunden. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.// 074: Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Randwegskonstruktionbei km 9,1 - 9,9. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 02.04.2026 MKA 006 Im Zuge der Bauvorbereitung wurden erhebliche Unstimmigkeiten zwischen dieser Entwurfsplanung und der Bestandsanlage festgestellt. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 010 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, für die Ausführung der fehlenden Leistung wird ein neuer Einsatz geplant, wodurch Mehrkosten anfallen zzgl. Anfahrts- und Unterbringungskosten enstehen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 02.04.2026 MKA 007 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Aufwendungen zur Ermittlung der Sperrpausenbedarfe, Um- und Neubautechnologie inkl. der erforderlichen Logistik sowie einen Abgleich der Soll-Leistungen gem. HLV und der festzustellenden Ist-Leistungen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 26.03.2026 063 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Kampfmittelbeleitung für das Modulgebäude. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 080 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung der Baueinrichtungsfläche sowie der Baufeldfreimachung wo zum Schutz der Bestandsanlagen Stahlplatten als Abdeckung eingesetzt werden. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 26.03.2026 055 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, da während der Sperrpause mehrere geplante Leistungen aufgrund nicht bekannter Randbedingungen im Bodenangepasst werden mussten. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 054 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Absperrung der Personenaufgänge HP Plänterwald in SPP. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 26.03.2026 061 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, aufgrund der Planungsänderung wurde das Baufeld im Bereich km 4,9–5,0 erweitert. In diesem Zusammenhang war es erforderlich, eine Baustellensicherung mittels Bauzaun herzustellen, einen Freischnitt durchzuführen, eine Beweissicherung der übergebenen Fläche vorzunehmen sowie eine Rampe herzustellen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 058 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen, gemäß Betra vorgeschriebenen Flankenschutzes konnte die Weiche 642 nicht gestellt werden. Dadurch war es nicht möglich, den Arbeitsbereich in der Hauptwerkstatt über die Ein- und Ausgleisstelle sowie die zeitgleiche Beladestelle am BÜ 3,3 (Strecke 6143) zu nutzen. Infolgedessen mussten zusätzliche Dispositionsleistungen erbracht werden, Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 053 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit einer zusätzlichen BE-Fläche. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 13.01.2026 052 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit den Einbau von Verschlussbecher und -stopfen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 09.01.2026 41, 50, 48, 49 41 Im Zuge der Bauausführung wurden Hauwerkes beprobt und die Analysen haben ergeben, dass es sich um gefährliche Abfälle handelt. Bei diesen Haufwerken ist für deren Entsorgung und zur Einstufung in die Deponieklasse eine Nach Beprobung erforderlich. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des HLV. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 50 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit dem Einbau von Kabelabfangungen in Schachtanlagen ordnen wir folgende Leistung an: Grundsätzlich sind in allen Kabelschachtanlagen Kabelabfangungen einzubauen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 48 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen es wurde festgestellt, dass der Rückleiter an den Oberleitungsmasten ggf. die bauliche Ausführung der Signale zwischen S- und Fernbahn beeinflussen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 49 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Gefährdung der Mitarbeitenden durch Eichenprozessionsspinner. Unter Berücksichtigung der geltenden Betriebsanweisungen sowie der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben wurden die Arbeiten an den betroffenen Stellen umgehend eingestellt. Eine Wiederaufnahme erfolgt ausschließlich nach fachgerechter Entfernung der Nester durch hierfür zertifizierte Fachunternehmen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 24.11.2025 MKA037: Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit den bauzeitlichen Rückbau von GFK-Podesten im Bereich der ZBA Schöneweide. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. // MKA040: Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit fehlerhaften Sicherungsplänen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. // MKA046: Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit den Ausfällen der Nachtschichten im Mai 2025. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 13.10.2025 044 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit derVermessungsleistungen für den Anschluss des Modulgebäudes an die Bestandsschächte für Trink- und Schmutzwasser. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 045 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusar Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im 047 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit dem im Bereich des neu zu errichtenden Modulgebäudes noch einmal eine Baugrunduntersuchung zu machen ist. Es besteht die Hoffnung, dass sich dadurch die Baugrubenplanung evtl. vereinfachen lässt.
- 10.10.2025 A1-038 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Aufbereitung eines Bestandsgleises. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. A1-039 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit dem Rückbau eines aufgefundenen EW Schacht bei km 13,446 im Baufeld. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 06.10.2025 A1-042 Im Zuge der Bauausführung wurden Hauwerke beprobt und die Analysen haben ergeben, dass es sich um gefährliche Abfälle handelt. Bei diesen Haufwerken ist eine Bodenwäsche erforderlich. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des HLV. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. A1-043 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Beräumung KKK BE Spitzke am zukünftigen Standort des Modulgebäudes. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 29.08.2025 025 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit fehlenden SPPfür die S-+ F-Bahn. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 026 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen aufgrund von aufgefundenen Hindernissen wie GW, T E, ISO, OLA, GVP. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 027 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit den Wartezeiten für die Kurzschließung. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 033 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung des Endzustands BVV5 und BVW. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 035 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit den Einsatz eines Kleinmesswagens. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 036 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Tiefenentwässerung ZBA. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 29.08.2025 030 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Abweichung des Sperpausenkonzepts der Ausschreibungsunterlage zu dem Sperpausenkonzept von 03/25. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. 034 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit den fehlenden Sicherungsplänen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 03.07.2025 MKA 024 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit den Kontrollmessungen Gleislage, etc. Querungen offene Bauweise. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 028 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von BE-Flächen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 029 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Planung und Ausführung der Anschlüsse für das ESTW Modulgebäude. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 031 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Öffnung der Bauweichen für die Sperrpause. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 032 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit Wartezeiten Fahrten Baugleis. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 02.07.2025 MKA 012 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit dem Stillstand des Kabeltiefbaus. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 013 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Herrichtung eines separaten Materialumschlagplatzes. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 015 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung einer Rampe zum Baufeld. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 017 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Neueinreichung von Sicherungsplänen aufgrund einer neuen Bauüberwachung. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 018 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung der Anschlüsse für das Modulgebäude. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 019 - m Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit dem Aus- u.Wiedereinbau BÜ km 12,1. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 020 - m Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit dermit der Erweiterung KTB III. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 021 - m Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Beprobung, Transport und Entsorgung HW Juno-Bau. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 022 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit dem Gründungs- und Fertigungsausfall Signalausleger gemäß A7-007 - fehlende Planungsgrundlagen SiA. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 023 - Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit den Erdarbeiten Kabelschutzrohr DN 110, PE-HD, 1 Rohr, unter Gleisen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 22.05.2025 MKA 003 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Sonderprognosen/ Lärmanträge. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 014 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Drohnenbefliegung und Referenzierung zu Orthobildern. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 20.05.2025 MKA 002 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit mit der Erstellung eines Insitu-Konzepts. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 008 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Aufwendungen im Gewerk Bahnstrom zur Ermittlung der Sperrpausenbedarfe, Um- und Neubautechnologie inkl. der erforderlichen Logistik sowie einen Abgleich der Soll-Leistungen gem. HLV und der festzustellenden Ist-Leistungen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 13.05.2025 MKA 004 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit mit der Erweiterung des Kabeltiefbaus Los 1 und Los 2. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 005 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Planung der Signalausleger. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 12.05.2025 MKA 009 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Durchpressung des Bahndamms der Strecke 6007 km 12,885 und km 12,890. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 09.05.2025 MKA 011 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Erweiterung KTB II. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. MKA 016 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der sicherungstechnische Absicherung von Sperrpausen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
- 05.05.2025 MKA 001 Im Zuge der Bauausführung wurden Abweichungen zum Vertrag festgestellt. Diese führen zu diversen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit mit der Kampfmittelbegleitung zur Absicherung der Sperrpause in der 46. und 47. KW 2024. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren. Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen. Beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
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