AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=886303) · Abgerufen am 06.09.2026 11:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8a38e4fd-387d-4d2c-ae64-41d2fb4f740b/

Wirtschaftsprüfer, Prüfung der Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen

Notice-ID: 8a38e4fd-387d-4d2c-ae64-41d2fb4f740b · Procedure-ID: 3cd2fb50-1a8f-4442-98cd-161d20a20b17

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, Bonn
Veröffentlicht
28.08.2026
Frist (Submission)
28.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79200000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die unabhängige externe Prüfung der getrennt voneinander zu betrachtenden Jahresabschlüsse der BAnst PT und PVK, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und den Lageberichten, für das Geschäftsjahr 2026. Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung der PVK sind die unter Los 2 beschriebenen Zahlungen der Postnachfolgeunternehmen (PNU) an die PVK Gegenstand der Sonderprüfungen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Beginn
01.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
11 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).