AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8a44f106-6f53-4960-a2ec-471bd2f57b82) · Abgerufen am 20.10.2026 23:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8a44f106-6f53-4960-a2ec-471bd2f57b82/

Düker Nord-Ostsee-Kanal: Los 2 - Anschlussleitungen inkl. Fernwärme, Gas, Wasser, Rohre, Kabel

Notice-ID: 8a44f106-6f53-4960-a2ec-471bd2f57b82 · Procedure-ID: 8a44f106-6f53-4960-a2ec-471bd2f57b82

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Kiel AG, Kiel
Veröffentlicht
08.10.2026
Frist (Submission)
09.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45231000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Los 2 umfasst die Anschlussleitungen zum Mediendüker Nord-Ostsee-Kanal inkl. a) ca. 1 km Fernwärmeleitung, b) ca. 5,6 km 110-kV-Kabeltrassen einschließlich Schutzrohren und Kabelverlegung, c) ca. 0,25 km Gasleitung mit Begleitkabel sowie einer Steilhangquerung und einer grabenlosen Querung einer Hafenbahngleisanlage und d) ca. 0,2 km Wasserleitung. Alle Leitungen und Kabeltrassen werden an die jeweiligen Bestandsnetze bzw. Anlagen angebunden.

Vertragslaufzeit

Beginn
12.05.2027
Ende
06.06.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).