Mehr Details
RV Instandsetzungsarbeiten 17/18m Bootsklasse
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung · Offenbach a.M. · Hessen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
- Gebr. Friedrich GmbH & Co. KG · Kiel
- MWB Motorenwerk Wilhelmshaven · Wilhemshaven
- Schiffswerft Barth GmbH · Barth
- Schiffswerft Horn GmbH · Wolgast
- Schiffswerft von Cölln GmbH & Co. · Finkenwerder
- TAMSEN MARITIM · Rostock
Diese Vergabe wurde in mehreren Losen ausgeschrieben — pro Los wurde ein Auftragnehmer gewählt. Die genaue Los-Zuordnung steht in der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über Instandsetzungsarbeiten an 17/18m Zollbooten
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Hessen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
6 von 6 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Leistung 100 %Qualität
-
Preis 0 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gem. § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB) oder er den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne, dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB) und dieser Verstoß nicht gem. § 135 Abs. 3 GWB geheilt wurde. Ein Nachprüfungsverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit ist nur zulässig, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertrage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, zu richten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 10 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (6) Gebr. Friedrich GmbH & Co. KG · MWB Motorenwerk Wilhelmshaven · Schiffswerft Barth GmbH · Schiffswerft Horn GmbH · Schiffswerft von Cölln GmbH & Co. · TAMSEN MARITIMAuftragsvolumen (Rahmen) 12.000.000 €1 Veröffentlichung
- 05.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei Generalzolldirektion Zentrale Beschaffu… nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →