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Lieferung einer Paketbox-Kapsel (IMoGer)
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Beschreibung
Das DLR wird aufbauend auf dem U-Shift IV Fahrzeugkonzept in dem Projekt U-Shift V IMoGer ein Forschungsfahrzeug aufbauen. Für den Betrieb des U-Shift auf festgelegten Strecken ist ein automatisiertes Fahren bei realen Straßenverkehrsbedingungen auf öffentlicher Straße vorgesehen. Das U-Shift soll dabei in Kombination mit verschiedenen Kapseln einen vordefinierten Pfad bzw. Korridor entlangfahren, die Geschwindigkeit je nach Situation selbstständig variieren, und bei möglichen Kollisionen ausweichen oder von alleine anhalten. Während des Betriebs ist eine technische Aufsicht vorgesehen, welche das U-Shift mit autonomer Fahrfunktion deaktivieren und Fahrmanöver freigeben kann. Im Rahmen dieser Beauftragung soll für das U-Shift V der Einsatz einer Paketstation (Lockerbox) erprobt werden und eine entsprechende Kapsel gefertigt und mit einer gängigen Paketstation versehen werden. Dazu soll die Konstruktion einer bestehenden Güterkapsel übernommen und angepasst, hergestellt, zusammengebaut und ausgeliefert werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Auftrag zur Fertigung und Lieferung einer Paketbox-Kapsel für ein Forschungsfahrzeug (U-Shift V IMoGer).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität = 70% 70 %Qualität
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Preis = 30% 30 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
CAD-Konstruktion mit CATIA-V5R34
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung „BMWK-Russland“
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur Arbeitssprache
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung einer Bietergemeinschaft
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Firmenprofil mit folgenden Angaben • Datum der Unternehmensgründung • Standorte des Unternehmens • Rechtsform des Unternehmens • Kundenspektrum • Beschreibung des Kerngeschäftes
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis eines geschützten Bereichs bei Fertigung, Montage, Aufbau, nachvollziehbar darzustellen
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Vertraulichkeitserklärung Angebotsabgabe
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Abgabe von mindestens einer Referenz: Nachweis des Baus von mindestens einer mobilen Transportbox oder ähnlichem Aufbau, ähnlich der hier ausgeschriebenen Kapsel.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 92 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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