AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beköstigung für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen (außer Haus der Bildung und Kita Hubertusstraße)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Krefeld, Krefeld
- Veröffentlicht
- 17.06.2025
- Frist (Submission)
- 24.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 15894300 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Geschätzter Wert
- 5.406.075 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Liefervertrag über die Beköstigung für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen (außer Haus der Bildung und Kita Hubertusstraße) vom 01.09.2025 bis 31.08.2028 mit Option der Verlängerung um ein Jahr
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Bezirk I
- Geschätzter Wert
- 1.081.215 €
Los 2 — Bezirk II
- Geschätzter Wert
- 1.201.350 €
Los 3 — Bezirk III
- Geschätzter Wert
- 1.201.350 €
Los 4 — Bezirk IV
- Geschätzter Wert
- 961.080 €
Los 5 — Bezirk V
- Geschätzter Wert
- 961.080 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2025
- Ende
- 31.08.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 22 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).