AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAM41N/documents) · Abgerufen am 07.08.2026 22:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8ac30bb8-91ea-44a4-8178-ab6e98febb3e/

Doppelboden - Universitätsklinikum Mannheim GmbH Aufstockung Haus 25 (Apotheke) - Erweiterung für 3 Institutslabore

Notice-ID: 8ac30bb8-91ea-44a4-8178-ab6e98febb3e · Procedure-ID: 7799bd7d-4e89-4025-b31f-5401578dcdf9

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Mannheim GmbH, Mannheim
Veröffentlicht
11.02.2026
Frist (Submission)
16.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45432130 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auf dem Campus der Universitätsmedizin Mannheim sollen verschiedene Baumaßnahmen zur Neustrukturierung des Universitätsklinikums durchgeführt werden. Das Haus 25 (Apotheke) soll um drei Ebenen aufgestockt werden, um zusätzliche Funktionalitäten aus anderen Häusern aufnehmen zu können. Die labortechnischen Bereiche der klinischen Chemie, Mikrobiologie und Hygiene und der Pathologie, mit Ausnahme der Prosektur, werden unter Berücksichtigung der Nutzung von Synergieeffekten in Haus 25 zusammengefasst. Haus 25 befindet sich am Rande der Liegenschaft der Universitätsmedizin Mannheim und angrenzend an die Hauptverkehrsstraße (Käfertalerstrasse/ Röntgenstraße).

Vertragslaufzeit

Periode
70 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).