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RV Gestaltung 2025
Deutsche UNESCO-Kommission e. V. · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRV Gestaltung 2025Rahmen 600.000 €🏆 Boros GmbH · Wuppertal
- Boros GmbH · Wuppertal
Bieter-Übersicht: 14 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Boros GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Um ein einheitliches Erscheinungsbild zur besseren Wiedererkennung zu erreichen, nutzt die Deutsche UNESCO-Kommission ein Corporate Design (CD). Es umfasst das Logo, ein Farbschema, Vorgaben für zu verwendende Schrifttypen, ein gestalterisches Grundkonzept für die Geschäftsausstattung (Visitenkarten, Briefbögen, Dokumente, Grußkarten, Powerpoint-Masterfolie), für diverse Publikationen (Jahresbericht, Imagebroschüre, Flyer, Postkarten), für Plakate und Ausstellungsmaterialien. Die Gestaltungsvorgaben der Corporate Design Richtlinien der Deutschen UNESCO-Kommission sind in einem CD-Manual festgelegt. Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Erstellung von Publikationen, grafischen Elementen, anderen redaktionellen Inhalten sowie die crossmediale Verlängerung von Publikationen in den Online-Bereich und die Neuausrichtung/ Weiterentwicklung des Corporate Designs der Deutschen UNESCO-Kommission. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📋 Eignungskriterien
1.Konkretisierung der Referenzanforderungen Das Kriterium "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" nach Ziffer 5.1.9 Nr. 8 der Auftragsbekanntmachung (Eignungskriterium) wurde teilweise wie folgt konkretisiert: Statt "Das Referenzprojekt wurde für eine Kultur- oder Bildungseinrichtung durchgeführt" heißt es nunmehr: "Das Referenzprojekt wurde für eine Kultur-, Bildungseinrichtung oder Einrichtung des öffentlichen Sektors durchgeführt." 2. Aktualisierung der Adresse der Vergabekammer des Bundes Es wurde im Zuge dessen ebenfalls die aktuelle Adresse der Vergabekammer des Bundes hinterlegt, die bereits in den Bewerbungsbedingungen enthalten war: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Insgesamt können in der Bewertung des Preises maximal 40 Punkte erzielt werden. Hierbei können für den "Wertungspreis Stundensätze gesamt" 30 Punkte und für den "Wertungspreis Festpreise gesamt" 10 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte werden zusammengerechnet und ergeben die Gesamtpunktzahl beim Preis.
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Qualität nach Wichtigkeit
Insgesamt können für die Leistung 60 Punkte erreicht werden. Hierbei können für das Umsetzungskonzept insgesamt 40 Punkte und für das Nachhaltigkeitskonzept insgesamt 20 Punkte erreicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer die Auftraggeberin über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 23.10.2025 1.Konkretisierung der Referenzanforderungen Das Kriterium "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" nach Ziffer 5.1.9 Nr. 8 der Auftragsbekanntmachung (Eignungskriterium) wurde teilweise wie folgt konkretisiert: Statt "Das Referenzprojekt wurde für eine Kultur- oder Bildungseinrichtung durchgeführt" heißt es nunmehr: "Das Referenzprojekt wurde für eine Kultur-, Bildungseinrichtung oder Einrichtung des öffentlichen Sektors durchgeführt." 2. Aktualisierung der Adresse der Vergabekammer des Bundes Es wurde im Zuge dessen ebenfalls die aktuelle Adresse der Vergabekammer des Bundes hinterlegt, die bereits in den Bewerbungsbedingungen enthalten war: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn · in TED EU + oev
- Frist 23.10.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 32 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Boros GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 600.000 €1 Veröffentlichung
- 24.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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