AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/277142) · Abgerufen am 30.07.2026 15:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8ae15e55-5f3f-47d3-a082-a119836fa7d3/

Gewürze - Los 1

Notice-ID: 8ae15e55-5f3f-47d3-a082-a119836fa7d3 · Procedure-ID: da27c9a7-6883-41e4-92d0-63f3df56dea8

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Stammdaten

Auftraggeber
Studierendenwerk München Oberbayern, München
Veröffentlicht
05.03.2025
Frist (Submission)
20.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15872200 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rahmen-Höchstwert
277.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Gewürzen-Los 1. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen. Die Rahmenvereinbarung wird für knapp 2 Jahre mit der Option der einmaligen Verlängerung um 2 Jahre geschlossen. Die Laufzeit beginnt am 01.05.2025 und endet spätestens zum 31.03.2029. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 277.000,00 netto erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen. Preisanpassungen sind gemäß der Preisgleitklausel in den Vertragsunterlagen möglich.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
31.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
41 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).