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Projektträgerschaft für den Förderbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt · Berlin · Berlin
Vergabe-Ergebnis
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Projektträger (PT) soll das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bei der Planung, Durchführung und Kontrolle der Förderaufgaben im Bereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ unterstützen. Die Durchsetzung von Chancengerechtigkeit und Vielfalt durch Programme und Maßnahmen in Wissenschaft und Forschung stellt für das BMFTR und seinen Projektträger einen wesentlichen Teil der zu bewältigenden Aufgaben dar. In seiner Ressortverantwortung knüpft das BMFTR an bereits bestehende Maßnahmen – wie z.B. das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder – an. Es betont wegen der Komplexität des gesamten Themenfeldes daneben auch die Notwendigkeit von neuen Formaten. Dazu gehören u.a. die Weiterentwicklung der Förderung von Frauen im akademischen MINT-Bereich, der Sichtbarkeit von Frauen als exzellente Leistungsträgerinnen und Rollenvorbilder in Wissenschaft, Forschung und Innovation, der Chancengerechtigkeit in außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die strategische und strukturelle Stärkung von Vielfaltsaspekten in der Wissenschafts- und Forschungslandschaft in Deutschland, die Bearbeitung von Fragen der Gleichstellung und Vielfalt in der europäischen und internationalen Zusammenarbeit sowie die Berücksichtigung von Geschlechter- und Vielfaltsaspekten in der Forschung und die Auseinandersetzung mit Sexismus und sexualisierter Gewalt im Wissenschaftssystem.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterium 50% nach WichtigkeitQualität
K1: Herangehensweise zur fachlichen und administrativen Unterstützung und Weiterentwicklung der Aktivitäten des BMFTR zur Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung (siehe Leistungsbeschreibung Ziff. 1. Fördergeschäft) (40%); K 2: Herangehensweise zur fachlichen und administrativen Abwicklung von Förderaufgaben (30%); K3: Konzept zu Fachkommunikation/Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen (20%); K4: Konzept für Kommunikationsprozesse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (10%)
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Preiskriterium 50% nach WichtigkeitPreis
Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 55 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.Zuschlagswert 12.647.040 €1 Veröffentlichung
- 22.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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