AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 11:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8b0a08fc-6a14-49ab-9d5d-9ab588eee09c/

Echtzeitlokalisierungssystem (RTLS) für das Universitätsklinikum Halle (Saale)

Notice-ID: 8b0a08fc-6a14-49ab-9d5d-9ab588eee09c · Procedure-ID: d787abe9-03ae-46a0-8f5b-defd731bbabb

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR, Halle (Saale)
Veröffentlicht
10.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
32430000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ziel der hiesigen Ausschreibung ist die Implementierung eines Echtzeitlokalisierungssystems (RTLS), welches die bestehende Hard- und Softwareinfrastruktur des Universitätsklinikums Halle (Saale) nutzt, um zum einen die Echtzeitverfolgung von medizinischen und nichtmedizinischen Geräten auf einer digitalen Karte zu visualisieren. Zum anderen soll eine automatisierte Transportauftragsweitersetzung in der bestehenden Logistiksoftware der Fa. DYNAMED GmbH ermöglicht werden. Damit sollen Abläufe und Prozesse effizienter gestaltet werden. Die Software soll als strategischer Baustein für die Weiterentwicklung der digitalen und prozessualen Landschaft des gesamten UKH aufgebaut werden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale), Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).