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Landkreis Ludwigslust-Parchim - Ausbau der Kreisstraße 66, Ortslage Wittenförden, Ingenieurleistungen gemäß HOAI 2021 Teil 3 Objektplanungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Stufenvertrag
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat · Parchim · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLandkreis Ludwigslust-Parchim - Ausbau der Kreisstraße 66, Ortslage Wittenförden, Ingenieurleistungen gemäß HOAI 2021 Teil 3 Objektplanungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Stufenvertrag🏆 Merkel Ingenieur Consult · Bad Doberan
- Merkel Ingenieur Consult · Bad Doberan
Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Ausbau der Kreisstraße 66, Ortslage Wittenförden, Ingenieurleistungen gemäß HOAI 2021 Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-2, Leistungsphasen 3-9 optional (Stufenvertrag)
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen❓ Bieterfragen
Überarbeitung der Vergabeunterlagen aufgrund einer Bieterfrage
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
- ILO-Kernarbeitsnormen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar Ausbau K 66, Ortslage Wittenförden, nettoHonorar Ausbau K 66, Ortslage Wittenförden, netto 30 %Preis
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Präsenz vor Ort 20 %Qualität
- Darlegung zur Absicherung der Präsenz vor Ort im Planungsprozess - Darlegung zur Absicherung der Präsenz vor Ort während der Bauausführung (Erreichbarkeit / Reaktionszeit)
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Projektanalyse 15 %Qualität
Vorstellungen zur aufgabenbezogenen Herangehensweise / Grundsatzüberlegungen zur Lösung
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Qualität der Personalplanung 15 %Qualität
- Darstellung des geplantes Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte - Darlegungen zu den Erfahrungen des benannten Personals anhand von Referenzprojekten innerhalb der letzten 10 Jahre - Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust
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Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit 10 %Qualität
- Methoden zur Verfolgung der Termine und des kritischen Pfades - Etablierung "Frühwarnsystem" bei drohenden Terminüberschreitungen - Vorgehensweise / Maßnahmen im Umgang mit Bauablaufstörungen
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Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen 10 %Qualität
- Darstellung der Methoden zur Kostenverfolgung und zur Sicherstellung der Budgeteinhaltung - Strategie zur Vermeidung von Nachtragsleistungen - "Frühwarnsystem" bei drohenden Kostenüberschreitungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 58 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Merkel Ingenieur Consult2 Veröffentlichungen
- 14.02.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 17.02.2025 Auch in TED EU publiziert
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