62-2026-642-EA - Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen 1. Januar 2027 - 31. Dezember 2028 - 4 Lose
KI Die Stadt Regensburg vergibt eine Rahmenvereinbarung für Postdienstleistungen über vier Lose, die von Januar 2027 bis Dezember 2028 läuft.
Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München · München · Bayern · Landesbehörde
Angebote bis 27.11.2026, 12:00 Uhr (noch 29 Tage)
Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2027 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Justizbehörden die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge.
Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu ernsthaften Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen.
Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass die Zustellung von Briefen für die in der Anlage 1 genannten Justizbehörden auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt und gleichzeitig, dass das Ziel der Wirtschaftlichkeit angemessen berücksichtigt wird.
Branche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Durchführung von Briefdienstleistungen für Justizbehörden in Oberbayern (ohne Behörden im Stadtgebiet München) ab dem 01.07.2027, einschließlich Postabholung, Postvorbereitung, Transport und Zustellung von Briefen und Einschreiben; förmliche Postzustellungsaufträge sind ausgenommen.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/fef1391d-2bb1-4313-9f78-437b0232f0f2/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Unter nachstehendem Link finden Sie eine abschließende Auflistung der Eignungskriterien:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/fef1391d-2bb1-4313-9f78-437b0232f0f2/suitabilitycriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Auf folgende Rügeobliegenheiten und Präklusionsfristen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB) wird besonders hingewiesen: - Der Bewerber / Bieter hat von ihm vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. - Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter/ Bewerber die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. - Der Antrag ist unzulässig, soweit ein Fall von offensichtlichem Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts vorliegt. Ein Missbrauch des Antragsrechts ist es insbesondere, die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu erwirken, die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen und einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Basierend auf 82 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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KI Die Stadt Regensburg vergibt eine Rahmenvereinbarung für Postdienstleistungen über vier Lose, die von Januar 2027 bis Dezember 2028 läuft.
KI Es wird ein Rahmenvertrag über Postdienstleistungen für eine Laufzeit von 48 Monaten ausgeschrieben.
KI Die Ausschreibung betrifft die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Geschäftspost durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall in Mainz.
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