Referenzliste des Bieters gemäß § 25 KonzVgV mit mind. 1 und max. 3 in den letzten vier Geschäftsjahren in Art und Umfang erbrachten und vergleichbaren Leistungen; es gelten ausschließlich die Angaben auf diesem Formblatt.
Damit die Referenz als vergleichbar gilt, müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
- "Betriebsgastronomie" - Sicherstellung der Mittagsverpflegung von Mitarbeitenden in einem Unternehmen - mit mindestens 200 Tischgästen/Tag in der Mittagsverpflegung;
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Anzugeben sind mindestens der Referenzkunde, Ansprechpartner beim Referenzkunden mit Telefonnummer, Leistungsumfang, Leistungszeitraum und Auftragswert. Es ist das Formblatt Ziffer D. in "Verzeichnis Nachweise und Erklärungen, sowie einzureichende Unterlagen" auszufüllen.
Als Referenz-Objekt darf durch den Bieter jedoch nur maximal eine vom Bieter betriebene Kantine der Stadt Frankfurt, mit einer vergleichbaren Küchenart, dienen. Weitere Referenzen müssen sich auf externe Referenz-Objekte beziehen.
Alternativ: Sofern keine Referenz vorhanden ist: Ausführliche Beschreibung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung gewährleistet wird auf einem extra Blatt bitte beifügen.