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KI-Übersetzungstool für Einfache Sprache als Websiteintegration
Dataport AöR · Altenholz · Schleswig-Holstein
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Beschreibung
Es soll ein KI-Übersetzungstool beschafft werden, welches als Websiteintegration auf den Websites der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung stehen soll.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung eines KI-Übersetzungstools zur Integration auf Websites der Freien und Hansestadt Hamburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 70 %Qualität
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
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Preis 30 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten zwei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Teilnahmefrist) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Eine Vergleichbarkeit liegt nur dann vor, wenn das Referenzprojekt aus dem Bereich Einfache Sprache kommen. Für die Definition des Begriffs Einfache Sprache wird auf die DIN ISO 24495 & DIN 8581-1 verwiesen. (Mindestkriterium) Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seit mindestens 3 Monaten läuft. Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referenzen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 20. Dabei werden die Referenzen anhand der im Folgenden aufgelisteten sogenannte „Anforderungsblöcke“ benotet und gewichtet. Die Benotung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der jeweils zu benotende Anforderungsblock in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen abgedeckt bzw. dargestellt wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß den unten angegebenen Prozentsätzen gewertet. Dieser Wert füllt die Anforderung „vergleichbar“ mit dem Beschaffungsgegenstand aus. Anforderungsblöcke: 1. Erfahrung mit einem vergleichbaren Auftraggeber 40% Mindestens eine Referenz muss als Auftraggeber eine öffentliche Verwaltung ausweisen. (Mindestkriterium) Zwei Referenzen weisen als Auftraggeber eine öffentliche Verwaltung aus. (+10 Punkte) Drei Referenzen weisen als Auftraggeber eine öffentliche Verwaltung aus. (+20 Punkte) Der erste Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte innerhalb der öffentlichen Verwaltung erbracht wurden; hierzu zählen alle öffentlichen Auftraggeber, insbesondere werden hier Referenzprojekte für dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (vergleichbare Größe, vergleichbare Kundenstruktur, IT-Umfeld etc.) positiv bewertet. 2. Inhaltliche Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand 60% Mindestens eine Referenz muss eine Übersetzung von Normaler Sprache in Einfache Sprache auf Knopfdruck beinhalten. (Mindestkriterium) Zwei Referenzen beinhalten eine Übersetzung von Normaler Sprache in Einfache Sprache auf Knopfdruck. (+ 10 Punkte) Drei Referenzen beinhalten eine Übersetzung von Normaler Sprache in Einfache Sprache auf Knopfdruck. (+ 20 Punkte) Der zweite Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte aus dem Bereich Einfache Sprache kommen. Für die Definition des Begriffs Einfache Sprache wird auf die DIN ISO 24495 & DIN 8581-1 verwiesen. (Mindestkriterium) Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4d5280d8-a7d0-4bfc-9f29-89d3052752cf/suitabilitycriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum im Falle von Rügen, diese über den Bieterassistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Postfach 30 17 41 20306 Hamburg Telefon: +49 40 42823-1690 Fax: +49 40 427923080 E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Zuschlag oeffentlichevergabe.de
Vergabeergebnis — Auftrag wurde erteilt oder Verfahren beendet.
Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.
1 Veröffentlichung
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Preiseinschätzung
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