AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Theodor-Heuss-Schule, Erweiterung als 3,5-zügige Grundschule mit Nachmittagsbetreuung, Zimmerarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hanau Immobilien- und Baumanagement, Hanau
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- Frist (Submission)
- 28.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45422000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Hanau plant am Jürgen-Sticher-Platz 1 zwei Erweiterungen der bereits bestehenden Theodor-Heuss-Schule. Die Grundschule soll durch die Erweiterung 4-zügig werden und den Schülern ein Ganztagsangebot bieten. Bestandteil dieser Ausschreibung sind die Zimmerer- und Holzbauarbeiten, einschließlich der Erstellung des Walmdachs am Anbau Süd sowie der Holzfassade am Anbau Nord. Leistungsumfang Dach: - Öffnung Bestandsdach und Demontage Schieferdeckung inkl. Entsorgung ca. 50m² - Dachstuhl rückbauen ca. 50 m² Leistungsumfang Dachkonstruktion Walmdach: - Dachstuhl 1 Stück; - Konstruktionsholz ca. 13,4 m³; - Dachausstiegsfenster 4 Stück. Leistungsumfang Dachfläche: - Dämmung oberste Geschossdecke ca. 273 m²; - Unterdachbahn ca. 360 m²; - Dacheindeckung Schieferdach ca. 380 m²; - Gesimskasten ca. 67 m. Leistungsumfang Holzfassaden Unterkonstruktion: - Holzfassade mit Alu-Unterkonstruktion ca. 410 m²; - Wärmedämmung ca. 410 m². Leistungsumfang Holzfassade: - Verkleidung Holzfassade, Fichte, Wechselfalz-System ca. 480 m². Leistungsumfang Beschichtung Fassadenbekleidung - Farbbeschichtung ca. 480 m².
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 24.08.2026
- Ende
- 26.02.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 27 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.