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Beratung/Fachplanung-Bauphysik zum „Klinikneubau im Lübbecker Land (KLL)“ für die Mühlenkreiskliniken AöR (MKK)
Mühlenkreiskliniken AöR · Minden · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeratung/Fachplanung-Bauphysik zum „Klinikneubau im Lübbecker Land (KLL)“ für die Mühlenkreiskliniken AöR (MKK)🏆 HORN + HORN Ingenieure Partnerschaft mbB · Neumünster
- HORN + HORN Ingenieure Partnerschaft mbB · Neumünster Mittleres Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Beratungs-/Fachplanungsleistungen zur Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bau- und Raumakustik) für den KLL-Neubau der MKK, Standort Espelkamp-Gabelhorst, in Fortführung einer bereits erstellten/vorliegenden Antragsstellung auf Fördermittel des Krankenhausstrukturfonds II; Beauftragung erfolgt stufenweise/optional; erste Beauftragungsstufe umfasst zunächst die zugehörigen Teilleistungen für die fortschreibenden/vertiefenden LP1+2 sowie die vollständigen LP3+4 im Sinne des AHO-Heft-Nr. 23 (Wärmeschutz und Energiebilanzierung ) und im Sinne der HOAI (Bau- und Raumakustik); LP5-7 in Stufe-2, LP8 (besondere Leistungen betreffend) in Stufe-3; Anspruch auf die Beauftragung der Stufen 2+3 besteht nicht. Weiteres sh. Beschreibung unter Abschnitt 5.1.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 500 Pkt.
Kriterium 3: Honorarangebot/-parameter > detaillierte Angaben sh. Verfahrensleitfaden-Ziffer 5.11.1/5.11.2
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Qualität 250 Pkt.
Kriterium 1: Projektreferenzen - getrennt nach bürobezogen und personenbezogen > detaillierte Angaben sh. Verfahrensleitfaden-Ziffer 5.11.1/5.11.2
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Qualität 250 Pkt.
Kriterium 2: Projektumsetzung/Leistungsqualität > detaillierte Angaben sh. Verfahrensleitfaden-Ziffer 5.11.1/5.11.2
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer Westfalen gibt den Hinweis, dass für alle Anträge das Telefax des zentralen Postfaches der Geschäftsstelle zu nutzen ist und nur Nachprüfungsanträge bearbeitet werden können, die von Montag bis Freitag bis 14 Uhr eingehen. Anträge die nach 14 Uhr eingehen, können erst am darauffolgenden Arbeitstag bearbeitet werden: > Geschäftsstelle, zentrales Postfach, Telefax: 0251 411-2165. Die Vergabekammer Westfalen bittet außerdem darum, die Anträge einschließlich der Anlagen zusätzlich per E-Mail an folgende Adresse zu übersenden: > E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch Verfahrensteilnehmende einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Ausloberin/Auftraggeberin sowie in Kopie an die juristische sowie die baufachliche Verfahrensbetreuung gemäß Ziffer 1.2 des Verfahrensleitfadens zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer die Auftraggeberin über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 und § 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB möglich. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 46 Tage nach Fristende
Auftragnehmer HORN + HORN Ingenieure Partnerschaft mbB1 Veröffentlichung
- 23.12.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 14.798 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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