AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d2030719d-3f8a89f186f028f3) · Abgerufen am 28.10.2026 01:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8b43713d-c255-4a71-bfe7-3991f8e5008b/

Rahmenvertrag IT-Dienstleistungen für die Schulen der Stadt Burgdorf

Notice-ID: 8b43713d-c255-4a71-bfe7-3991f8e5008b · Procedure-ID: 0a304b1e-96fa-4700-95a4-40f3df7b2e47

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Burgdorf, Burgdorf
Veröffentlicht
15.10.2026
Frist (Submission)
17.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Höchstwert
336.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vertragslaufzeit: 3 Jahre mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Vertragsbeginn: 01.01.2027 Geschätzte Bestellmenge: 11.000 Arbeitseinheiten zu jeweils 15 Minuten (entspricht 2.750 Stunden). Maximalbestellmenge: 16.000 Arbeitseinheiten zu jeweils 15 Minuten (entspricht 4.000 Stunden). Die Mengenangaben beziehen sich auf die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich einer etwaigen Vertragsverlängerung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
35 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).