AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 00:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8b5166ff-d3cc-44ef-aca9-e84e8f3367cf/

Hörsaalgestühl - Neubau Chemie, Geb. 4277, Konstantin-Uhde-Str. 18, 38106 Braunschweig

Notice-ID: 8b5166ff-d3cc-44ef-aca9-e84e8f3367cf · Procedure-ID: 8fee06bc-8443-45f6-9f11-a82131b4a031

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Braunschweig, Geschäftsbereich 3 - Gebäudemanagement, Braunschweig
Veröffentlicht
07.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421153 — Bauleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die TU Braunschweig beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus für die derzeit über mehrere Gebäude verteilten Institute der Chemie mit einer genehmigten Nutzfläche von ca. 4.700m². Der Neubau des Lehrgebäudes für Chemie soll auf dem Baufeld zwischen Pockelsstr., Rebenring, Bültenweg und Konstantin-Uhde-Str. in Braunschweig errichtet werden. Die Flächen des Neubaus bestehen etwa hälftig aus Labor - und Lehr - /Büroflächen. Das Baufeld ist an der an den Rebenring grenzenden Grundstücksseite bereits mit einem Laborgebäude belegt. Auf der westlichen Seite schließt sich das Haus der Wissenschaft an.

Vertragslaufzeit

Beginn
08.06.2026
Ende
30.10.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Bedarf hat sich geändert

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).