Hinweis des Auftraggebers: An dem Auftrag interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben sich zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu erklären. Es sind folgende vergaberechtliche Ausschussregelungen zu beachten:
☐ keiner der in den vorstehend genannten Regelungen enthaltenen Ausschlussgründe trifft auf mich / auf uns zu;
☐ insbesondere wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt. Ebenfalls wurde kein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt. Weiterhin liegt keine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO) vor;
☐ Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
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Vorliegende Ausschlüssgründe
Folgende in den §§ 123, 124 GWB enthaltenen Ausschlussgründe treffen auf uns zu:
(Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Ausschlussgründen beantwortet werden.)
Erklärung zu Maßnahmen der Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
Ich habe / Wir haben Maßnahmen zur Selbstreinigung oder zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit gemäß § 125 GWB ergriffen. Zu weiteren Einzelheiten beziehen wir uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären.
(Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.)
Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen bei Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Ich habe / Wir haben Selbstreinigungsmaßnahmen vorgenommen. Wir beziehen uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. Konkret weisen wir nach, dass den Verpflichtungen dadurch nachgekommen wurde, dass die säumigen Zahlungen vorgenommen worden sind oder wir uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben.
(Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.)
Erklärung zum Nichtvorliegen von Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG
Mit der Markierung der verschiedenen Aussagen bestätigen Sie, dass keine entsprechenden Verstöße oder Geldbußen vorliegen.
Ich erkläre / Wir erklären, dass
☐ Ich/Wir wurde/n nicht rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße von 175.000 € oder mehr belegt.
☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 1.500.000 € oder mehr belegt.
☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2
S. 1 Nr. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 2.000.000 € oder mehr belegt.
☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt
Vorliegende Geldbußen
Folgende Geldbußen wurden rechtskräftig gegen uns festgestellt.
(Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Verstößen beantwortet werden.)