AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gutachterleistungen KC ITF NRW 2026-2028
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe, Unna
- Veröffentlicht
- 23.07.2025
- Frist (Submission)
- 25.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71311200 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Geschätzter Wert
- 800.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Folgende mögliche Aufgabenbereiche für den SPNV werden hierzu vom Auftragnehmer ergebnis- und lösungsorientiert zu bearbeiten sein (Der vollständige Leistungsumfang des Auftragnehmers kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden): - Fortschreibungen der NRW-Zielnetzplanungen & Infrastrukturanpassungsbedarfe für die bislang definierten Zieljahre 2032 und 2040 - Entwicklung / Prüfung von Teilnetzkonzepten (z.T. grenzüberschreitend) - Entwicklung von neuen Konzepten für ausgewählte Korridore und/oder Bahnhofsknoten - Berücksichtigung der Wechselwirkungen von Bundesplanungen, BVWP, u. a. "Deutschland-Takt - Konzeptentwicklungen zur Anbindung schienenferner Räume - Anpassung des ITF NRW an Weiterentwicklungen des Fernverkehrs - Entwicklung von Fahrplanentspannungsmaßnahmen & Qualitätssteigerungsmaßnahmen - Erstellen von Betriebsqualitätsanalysen - Fahrzeugeinsatzkonzepte/Umlaufplanungen - Fahrbarkeitsprüfungen und Fahrplankonfliktanalysen Gleisbelegungsprüfungen - Fahrzeitrechnungen & Reisezeitanalysen - Untersuchung von Rahmenbedingungen und Auswirkungen bei - Einführung von ETCS (v.a Level 2) in NRW - Bewertung der bestehenden Infrastruktur, Aufzeigen von Entwicklungsmaßnahmen, etwa zum zielgerichteten Ausbau - Ergebnispräsentationen inkl. Visualisierungen in Arbeits- und Entscheiderkreisen
Vertragslaufzeit
- Periode
- 2 Jahre
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.08.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.