AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a033036067-14a9bd90a2743755) · Abgerufen am 10.10.2026 19:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8b66a3f2-5d86-4075-9a32-d795f57bfb32/

Kauf und Lieferung Front-Kombi-Mähgeräten

Notice-ID: 8b66a3f2-5d86-4075-9a32-d795f57bfb32 · Procedure-ID: fd67f65b-e638-4e36-a4b7-2ece45343f0b

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern, Nürnberg
Veröffentlicht
25.09.2026
Frist (Submission)
27.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
16310000 — Landwirtschaftliche Maschinen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Kauf und Lieferung von je einem Front-Kombi-Mähgerät für die Autobahnmeistereien Münchberg (Los 1) und Hösbach (Los 2) der Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Front-Kombi-Mähgerät-MGT AM Münchberg

Erfüllungsort
Münchberg

Los 2 — Front-Kombi-Mähgerät-MGT für AM Hösbach

Erfüllungsort
Hösbach

Vertragslaufzeit

Beginn
23.11.2026
Ende
29.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
33 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).