AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/8b756737-d247-4fe4-9952-06fdf75d6bff) · Abgerufen am 26.10.2026 19:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8b756737-d247-4fe4-9952-06fdf75d6bff/

Los TB2-Tiefbau zu dem Projekt Btf. Porz 2. Bauabschnitt

Notice-ID: 8b756737-d247-4fe4-9952-06fdf75d6bff · Procedure-ID: cc503de5-286c-4889-a4ba-d5e08987eb01

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Stammdaten

Auftraggeber
Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Köln
Veröffentlicht
09.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45200000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (im Folgenden KVB) planen die Erweiterung eines Elektrobusbetriebshofes (KVB Porz) auf einem ca. 63.000 m2 großen ehemaligen Industriegrundstück an der Kaiserstraße 127 in Köln-Porz. Im hier zu kalkulierenden 2. Bauabschnitt werden Busstellplätze, Ladetraversen und Trafogebäude sowie die notwendigen Verkehrsflächen errichtet. Das Baulos TB umfasst im Wesentlichen die - gesamte Baufeldräumung, - die Errichtung der Entwässerung, - den Kanalbau, - die Leerrohrverlegung, - Fundamenterstellung - und die Herstellung sämtlicher Oberflächen auf dem Grundstück der KVB. Parallel zum Tiefbaulos wird es sukzessive auf dem Grundstück verschiedene Baufelder zur Errichtung der Trafogebäude geben. Das Baufeld ist mit Bauzäunen umzäunt. Bezüglich der Oberflächenherstellung des Baulos TB können somit zunächst die großen Verkehrsflächen hergestellt werden. Die Anarbeitung an die Gebäude geschieht erst nach entsprechendem Baufortschritt in den entsprechenden Baufeldern.

Vertragslaufzeit

Beginn
29.09.2025
Ende
20.07.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Dr. Fink-Stauf GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
19.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

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