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Neubau der Anne-Frank-Realschule plus in 56410 Montabaur; Gewerk 13: Gebäudeautomation
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises · Montabaur · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau der Anne-Frank-Realschule plus in 56410 Montabaur; Gewerk 13: Gebäudeautomation🏆 Hehl Gebäudeautomation GmbH · Nister
- Hehl Gebäudeautomation GmbH · Nister
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Hehl Gebäudeautomation GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Mit dem Neubau der Anne-Frank-Realschule plus wird der Schulcampus in 56410 Montabaur mit Landesmusikgymnasium, dem Mons-Tabor-Gymnasium sowie der Heinrich Roth-Schule um einen vierten Baustein erweitert. Für den Neubau steht der kreiseigene Sportplatz zur Verfügung. In dem geplanten, zweigeschossigen Gebäude mit zwei großzügigen Innenhöfen wird in einem Teilbereich die Musikschule integriert werden. Der geplante "Eingangshain" soll durch freie Baumgruppen und Sitzgelegenheiten ebenso wie der großzügige Pausenhof zum Verweilen einladen. Das Zusammenwirken an der Anne-Frank-Realschule plus Montabaur ist geprägt von Respekt und Toleranz. Diese Lernatmosphäre soll durch modern ausgestattete Klassenräume und zukunftsfähige Lernmodelle nun auch bautechnisch ergänzt werden. Zudem ist die Aula zentral im Gebäude positioniert und kann als Gemeinschaftsraum genutzt werden. Die Holz-Hybrid-Bauweise spiegelt den Nachhaltigkeitsgedanken wieder.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Zuschlag wird (falls nicht besondere Gründe dem entgegenstehen) an den Unternehmer erteilt, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich günstigste Angebot (welches noch in der Wertung verblieben ist). Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Angebotspreis wird über das Dokument "Angebotsschreiben" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze, etc.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der in der Angebotsübersicht bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Alle Preise sind in Euro anzugeben. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 49 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Hehl Gebäudeautomation GmbHZuschlagswert 287.405 €2 Veröffentlichungen
- 04.06.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
- 13.05.2025 Auch in TED EU publiziert
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Preiseinschätzung
Basierend auf 9.114 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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