AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/8b82cad8-5cd0-4183-8298-9ba35046a4e6) · Abgerufen am 25.09.2026 02:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8b82cad8-5cd0-4183-8298-9ba35046a4e6/

Örtliche Bauüberwachung, SiGeKo und Bauvermessung für die Gleiserneuerung Frankenthaler Straße in Ludwigshafen

Notice-ID: 8b82cad8-5cd0-4183-8298-9ba35046a4e6 · Procedure-ID: 4f39d404-72f0-4643-b5cb-c0d17734cfe4

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Mannheim
Veröffentlicht
25.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71250000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
92.129 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Örtliche Bauüberwachung für die Gleiserneuerung nach HOAI 2021, Anlage 13 besondere Leistungen der Leistungsphase 8, Punkt Örtliche Bauüberwachung SiGeKo: Übernahme der Leistungen eines Koordinators nach § 3 der BaustellV unter Anwendung des § 4 "Allgemeine Grundsätze" des Arbeitsschutzes. Bauvermessung gemäß HOAI 2021 Anlage 1, Absatz 1.4.7, Leistungsphase 1 bis 3.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.06.2024
Ende
28.02.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Ingenieurbüro Proteam GmbH · T. Glaser GmbH projektieren + realisieren
Vertragsabschluss
24.06.2024
Zuschlagsentscheidung
11.06.2024
Angebotsspanne
76.900 – 201.575 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).