3.3 Erfahrungsnachweise des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2023), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es sind mindestens 2 Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. 1. Allgemeine Vergleichbarkeit der Referenzprojekte: Als vergleichbar gelten ausschließlich Projekte, bei denen eine EAV-Lösung implementiert und/oder betrieben wurde, bei der die Einnahmenverteilung auf Basis tatsächlicher oder abgeleiteter Nachfrage-, Vertriebs- oder Nutzungsdaten erfolgt und nicht ausschließlich auf statischen Bestandsschutz-, Pauschal- oder Alteinnahmensicherungsmodellen beruht. 2. Regionale Referenz: Aufgrund der besonderen grenzüberschreitenden sowie tariflichen, regulatorischen und vertrieblichen Anforderungen des DING-Verbundraums ist mindestens eines der benannten Referenzprojekte zwingend im Bereich eines Verkehrsraums nachzuweisen, in dem sowohl Anforderungen aus Bayern als auch aus Baden-Württemberg im Rahmen einer Softwarelösung zur komplexen Einnahmen- oder Erlösaufteilung abgebildet wurden. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Unternehmen, bei dem das System eingesetzt wird (Ansprechpartner oder -stelle, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) (nicht zwingend) - Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts - Rolle des Bieters im Projekt / Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme) - Beschreibung der eingesetzten EAV-Logik - Beschreibung des regionalen bzw. regulatorischen Bezugs