AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 18:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8b9895fc-e03c-4769-9f23-260cc3c1fbc7/

TGG - Bauauftrag mit Planungs- und Bauleistungen zur Anbindung unterversorgter Gebiete des Mittelthüringen Cluster 1 (Los 1), LK Sömmerda Nord (Los 2) und Ostthüringen Cluster 3 (Los 3)

Notice-ID: 8b9895fc-e03c-4769-9f23-260cc3c1fbc7 · Procedure-ID: 99292a44-bbaf-4e50-9bf3-c2070eb69490

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Stammdaten

Auftraggeber
Thüringer Glasfasergesellschaft mbH, Erfurt
Veröffentlicht
12.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45200000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend: "Auftraggeber") beabsichtigt, die Erteilung eines Planungs- und Bauauftrags über die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur zum Aufbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5V0F/documents heruntergeladen werden können.

Lose

3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).