AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.05.2026 16:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8ba8189a-b1c4-48c8-bd03-04b93e2f76d1/

Rahmenvereinbarung Fotografie - Los 1 - Mitarbeitendenporträts und Veranstaltungsfotografie

Notice-ID: 8ba8189a-b1c4-48c8-bd03-04b93e2f76d1 · Procedure-ID: 28b72c9b-f708-4c81-a6b2-49e440343617

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Stammdaten

Auftraggeber
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, Köln
Veröffentlicht
14.03.2024
Frist (Submission)
18.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79960000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
75.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die abzuschließende Rahmenvereinbarung dient der längerfristigen Entwicklung einer einheitlichen Bildsprache bei der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS GmbH), der Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV GmbH) und der go.Rheinland GmbH, die eng unter dem gemeinsamen Dach go.Rheinland zusammenarbeiten. Für die unternehmensinterne Kommunikation, aber auch die Kommunikation mit externen Partnern sowie für repräsentative Zwecke (etwa Bereitstellung für Veröffentlichungen und Sprecher*innen-Vitae bei Veranstaltungen) ist die fortlaufende Aktualisierung einer Mitarbeitenden-Fotodatenbank für dienstliche Zwecke geplant.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2024
Ende
31.12.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).