1.10 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Personal- und Leistungsanforderungen - - Qualifikationsanforderungen (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2):
Die Mindestanforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals sind durchgehend sicherzustellen.
LV Ziffer 5.2.1 enthält die allgemeinen Anforderungen, die für alle Sicherheits- und Servicekräfte gelten;
LV Ziffern 5.2.2 bis 5.2.6 enthalten die zusätzlichen profilbezogenen Anforderungen je Personalprofil.
Das eingesetzte Personal muss über ausgeprägtes technisches Verständnis verfügen, um sicherheitstechnische Einrichtungen (Gebäudeleittechnik, Gefahrmeldeanlagen, Videoüberwachung) bedienen und beobachten zu können; in Störfällen müssen Handlungsmaßnahmen abgeleitet und durchgeführt werden können.
Ergänzend gelten die Anforderungen der DIN 77200-1 (oder vergleichbar) als Mindestanforderungen (Teil A Ziffer 5).
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- Allgemeine Anforderungen an alle Sicherheits- und Servicekräfte (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.1):
Zuverlässigkeit und Registrierung - Freigabe im Bewacherregister (§ 16 BewachV) vor Ersteinsatz,
- beim erstmaligen Einsatz und nach Aufforderung: Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate),
- jährliche Eigenerklärungen zum Datenschutz und zur Nichtmitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (Format der AG).
- Schulungsplan pro auftragsausführende Person
Erste Hilfe und Brandschutz
- Ersthelferausbildung mit regelmäßiger Auffrischung (max. 2-jährig) gemäß DGUV Vorschrift 1, einschließlich AED gemäß DGUV Information 204-010,
- Brandschutzhelferausbildung (oder gleichwertig) mit regelmäßiger Auffrischung (max. 4-jährig) gemäß DGUV Information 205-023.
Einweisungen und Ortskenntnis
- jährliche Ein- und Unterweisung in die Werkschutzanweisung der AG sowie in die Dienstanweisungen,
- Kenntnis der standortspezifischen Gefahren (Hochspannung, Chemikalien, radioaktive Stoffe, Druckgasflaschen, Ammoniak-Kühlanlage etc.) nach Unterweisung,
- Ortskenntnis der zu betreuenden Liegenschaften nach Einarbeitung.
IT und Kommunikation
- PC-Grundkenntnisse und Standardsoftware sowie Interesse an den bei den AG eingesetzten IT-Programmen und die Bereitschaft, sich in diese einzuarbeiten,
- sichere Bedienung der Kommunikations- und Gefahrmeldetechnik nach Einweisung,
- Anwendung des elektronischen Wachbuchs und des Wächterkontrollsystems nach Schulung.
Persönliche Anforderungen
- zuverlässig, verschwiegen, vertrauenswürdig; teamfähig, repräsentativer und geübter Umgang mit Menschen,
- sicheres, höfliches und verbindliches Auftreten; deeskalierende Konfliktkommunikation,
- körperlich geeignete Verfassung (u. a. Transport des Notfallrucksacks); Nachtdiensttauglichkeit,
- Erkennen von Risiken und Gefahren sowie ziel- und lösungsorientiertes Handeln.
- erkennbares Interesse am Objekt und an der Sicherheitsorganisation des AG sowie die Bereitschaft, sich aktiv einzubringen und an der kontinuierlichen Verbesserung mitzuwirken.
- Zusätzliche Anforderungen - Sicherheitsfachkraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.4):
Die Benennung und der entsprechende Nachweis über die geforderten Qualifikationen ist in der Implementierungsphase den AG mitzuteilen.
Qualifikation und Erfahrung
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK, IHK) oder gleichwertiger Abschluss; mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Werkschutz- oder Sicherheitsdienst.
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument
Sprachen
- Deutsch GER-C1, Englisch GER-B1 (Wort und Schrift).
Fachliche Anforderungen
- Führerscheinklasse B; arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger mit jährlicher Unterweisung im Tragen einer Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter; Befähigung zur Aufzugsbefreiung nach Unterweisung; Kenntnisse der Alarm- und Störmeldeverfolgung.
- Zusätzliche Anforderungen - Sicherheitsfachkraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.5):
Die Benennung und der entsprechende Nachweis über die geforderten Qualifikationen ist in der Implementierungsphase den AG mitzuteilen.
Qualifikation und Erfahrung
- Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) oder gleichwertiger Nachweis,
- mindestens 1-jährige Berufserfahrung im Werkschutz- oder Sicherheitsdienst.
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument
Sprachen
- Deutsch GER-C1, Englisch GER-B1 (Wort und Schrift).
Fachliche Anforderungen
- Führerscheinklasse B (Führen des Streifenfahrzeugs),
- arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger; jährliche Unterweisung Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter,
- Befähigung zur Aufzugsbefreiung (nach Unterweisung).
- Zusätzliche Anforderungen - Empfangskraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.6):
Die Benennung und der entsprechende Nachweis über die geforderten Qualifikationen ist in der Implementierungsphase den AG mitzuteilen.
Qualifikation und Erfahrung
- abgeschlossene kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung (z. B. Hotelfach, Portier, Sekretariat),
- Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder Abschluss GSSK (IHK).
- Erfahrung in der Postbearbeitung, im Besucher- und Telefonmanagement sowie in der Raumbuchung ist wünschenswert; sie ist für die vertretungsweise Wahrnehmung der Aufgaben des KBW-Empfangs und der Poststelle nach Ziffer 4.3 erforderlich und wird andernfalls in der Implementierungsphase vermittelt.
- Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument
Sprachen
- Deutsch GER-C2, Englisch GER-B1 (Wort und Schrift).
Fachliche Anforderungen
- sichere MS-Office-Kenntnisse und Bedienung der Empfangs- und Kommunikationstechnik,
- Erfahrung im Besucher- und Telefonmanagement.
Auftreten - repräsentatives, freundliches und strukturiertes Auftreten; ausgeprägte Service- und Dienstleistungsorientierung,
- Organisationsgeschick, auch bei hohem Besucheraufkommen.