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Verkehrstechnik und Verkehrsplanung U5M1000
Hamburger Hochbahn AG · Hamburg · Hamburg · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 31.12.2031, 12:00 Uhr (noch 1938 Tage)
Beschreibung
Die Vergabestelle weist auf folgende Besonderheiten hin, die voraussichtlich allesamt bei der Auftragsausführung erforderlich werden: Die verkehrstechnischen Grunddaten und Beispielsignalzeitenpläne sind gem. "Leitfaden für die verkehrstechnische Bearbeitung von Lichtsignalanlagen in der Freien und Hansestadt Hamburg" des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässern (LSBG) mit Teilfortschreibungen aufzubereiten (Lageplan, Zwischenzeitenmatrix, Signalzeitenpläne usw.). Sie sind unter Einbeziehung des Verkehrsingenieur-Arbeitsplatzes "LISA+" (Software der Schlothauer und Wauer AG) von den Ingenieuren des Auftragnehmers (AN) selbst darzustellen. Für die Signalunterlagen gelten weiterhin als Grundlage die StVO, die "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA), das "Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen" (HBS) sowie die "Technischen Spezifikationen für LSA in Hamburg" und der "Leitfaden für Lichtsignalanlagen" jeweils in der aktuellen Fassung. Der "Leitfaden für Lichtsignalanlagen" kann in digitaler Form beim LSBG angefordert werden. Es ist möglich, dass der Auftraggeber weitere Anforderungen bzgl. Signalisierungsvorgaben aufstellen wird. Die Lagepläne werden mit AutoCAD erstellt bzw. bearbeitet. Für die Verwendung von Farben, Layern usw. gilt der Hamburger Normierungskatalog, der vom AG zur Verfügung gestellt wird. Die signaltechnischen Lagepläne werden in Hamburg mit Hilfe des Programms LAYOUT (iSL GmbH Hamburg) erstellt, das Markierungen, Symbole usw. in AutoCAD bereitstellt. Die Anwendung wird empfohlen. Ansonsten können Dateien von Beispiel-Lageplänen zur Verfügung gestellt werden, aus denen die Symbole kopiert werden können. In Bezug auf die Planungsleistung für die Erstellung von Ausführungsunterlagen und Vergabeunterlagen für die Umsetzung von Straßenbauprovisorien für einen End- oder Bauzustand ist das Regelwerk für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) anzuwenden. Die Aufgaben der Bauoberleitung orientieren sich im Umfang an der HOAI §
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Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
Die Beschreibung wurde geändert und der Leistungsumfang des Leistungsbereichs 2 wurde erweitert.
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✏️ Änderung
Im Kriterium 5.1.9, FP.2 wird auf die Benennung einer Person verzichtet, die Berufserfahrung in der Projektleitung Verkehrstechnik und Projektleitung Verkehrsplanung hat. Stattdessen ist erforderlich, dass eine Person benannt wird, die Erfahrung in der Projektleitung Verkehrstechnik hat und eine (ggf. dieselbe Person) benannt wird, die Erfahrung in der Projektleitung Verkehrsplanung hat. Die Details der Änderungen sind dem Text der geänderten Bekanntmachung zu entnehmen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsgegenstand sind Verkehrstechnik und Verkehrsplanung für die Bauzeit der U-Bahnlinie U5 in Hamburg.
- Umfasst Planungsleistungen für Lichtsignalanlagen, bauliche Anpassungen, Provisorien und Verkehrsführungen.
- Beinhaltet Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung der Baumaßnahmen.
- Der CPV-Code 71240000 deutet auf Ingenieurleistungen und Planungsarbeiten hin.
Gesucht werden Dienstleistungen im Bereich Verkehrstechnik und Verkehrsplanung für die U-Bahnlinie U5 in Hamburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Kriterium B.2) Eintragung in das Handelsregister Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen wortgleiche Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. a) GEFORDERTER NACHWEIS: (1) Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL B, B.2 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR (2) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister Eine Kopie ist ausreichend. Aktuell bedeutet, dass der Auszug die Daten nach der letzten Änderung von Eintragungen im Register wiedergeben muss. Besteht weder die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister- noch in ein einschlägiges Berufsregister, ist hierzu zwingend eine erläuternde Erklärung abzugeben. b) GEFORDERTE ANGABEN: zu a) (1) Erklärung, unter welcher Nummer die Eintragung bei welchem Registergericht bzw. welcher für das Register zuständigen Stelle erfolgt ist. c) GEFORDERT VON: - Einzelantragstellern - Jedem Mitglied einer Antragstellergemeinschaft - Eignungsverleihern - bereits benannten Unterauftragnehmern a) GEFORDERTER NACHWEIS: (1) Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL B, B.2 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR (2) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister Eine Kopie ist ausreichend. Aktuell bedeutet, dass der Auszug die Daten nach der letzten Änderung von Eintragungen im Register wiedergeben muss. Besteht weder die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister- noch in ein einschlägiges Berufsregister, ist hierzu zwingend eine erläuternde Erklärung abzugeben. b) GEFORDERTE ANGABEN: zu a) (1) Erklärung, unter welcher Nummer die Eintragung bei welchem Registergericht bzw. welcher für das Register zuständigen Stelle erfolgt ist. c) GEFORDERT VON: - Einzelantragstellern - Jedem Mitglied einer Antragstellergemeinschaft - Eignungsverleihern - bereits benannten Unterauftragnehmern
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Kriterium E.2) Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen wortgleiche Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. a) GEFORDERTER NACHWEIS: (1) Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL E, E.2 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR (2) Auf besonderes Verlangen: Bestätigung des Versicherungsgebers. b) GEFORDERTE ANGABEN (1) Eigenerklärung Eigenerklärung - über das Vorliegen - oder die Möglichkeit des Abschlusses (im Auftragsfall) einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) unter Angaben der Deckungssummen je Schadensereignis separat ausgewiesen für Personenschäden einerseits und sonstige Schäden andererseits (2) Auf Verlangen: Versicherungsbestätigung (Erst) auf Verlangen des Auftraggebers ist - eine Bestätigung des Versicherungsgebers über das Vorliegen einer ausreichenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung - oder eine Erklärung des Versicherungsgebers über die Bereitschaft zum Abschluss (im Auftragsfall) einer entsprechenden Versicherung - oder zur Erhöhung der Versicherungsleistung vorzulegen. (3) Für den Fall eines Qualifizierungsantrags durch eine Antragstellergemeinschaft Für den Fall eines Qualifizierungsantrags durch eine Antragstellergemeinschaft muss der Nachweis gemäß (1) und auf Verlangen entsprechend (2) für jedes Mitglied der Antragstellergemeinschaft separat erfolgen ODER es muss ein Nachweis entsprechend (1) und auf Verlangen entsprechend (2) für die Antragstellergemeinschaft als juristische Person erbracht werden. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Kriterium E.1) Umsatzzahlen Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen wortgleiche Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL E, E.1 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR b) GEFORDERTE ANGABEN: Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) sowohl Gesamtumsatz als auch Umsatz im Tätigkeitsbereich des Qualifizierungssystems (unabhängig vom Leistungsbereich), jeweils einschließlich des Durchschnittswerts über die letzten drei Geschäftsjahre. Falls das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr identisch ist, ist die Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres in dem hierfür vorgesehenen Feld des Formulars anzugeben. Sofern seit Beginn der Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch keine drei Geschäftsjahre vergangen sind ist der Beginn der Geschäftstätigkeit in dem gesonderten Feld des Formulars anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Umsätze und Angaben für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds separat anzugeben. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Teilnahmeformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Kriterium FR.1) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Erstellung bauzeitlicher verkehrstechnische Unterlagen für Festzeitsteuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1 (a) geforderter Nachweis, b) geforderte Angaben) Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. . DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.1 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 1 BEANTRAGT WIRD. . a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN. Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.1 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht. Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag sowohl zum Nachweis der Mindeststandards im Kriterium FR.1 als auch im Kriterium FR.2 sowie im Kriterium FR.3 einzureichen. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen. b) GEFORDERTE ANGABEN: Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)): (1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). (2) Vorhaben /-Projektbezeichnung (3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 und/oder FR.2 und/oder FR.3) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll. (4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber (5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber (6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags) (7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer). (8) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren (9) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung (10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten) (11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN). (12) < > (13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.3 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird. . FORTSETZUNG UNTER Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.1) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Erstellung bauzeitlicher verkehrstechnische Unterlagen für Festzeitsteuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1 (c) MINDESTSTANDARDS) .
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Kriterium FR.1) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Erstellung bauzeitlicher verkehrstechnische Unterlagen für Festzeitsteuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1 (FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS) . FORTSETZUNG ZU Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.1) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Erstellung bauzeitlicher verkehrstechnische Unterlagen für Festzeitsteuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1 (a) geforderter Nachweis, b) geforderte Angaben) . c) MINDESTSTANDARDS (1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen. (2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3): (2.1) Erstellung einer Festzeitsteuerung (2.1.1) inklusive Schaltunterlage (2.1.2) und LSA-Lageplan (2.2) für einen Bauzustand an einem Knotenpunkt mit min. 4-Knotenpunktzufahrten (2.3) und mit einer werktäglichen Gesamtverkehrsbelastung von mind. 60.000 Kraftfahrzeugen (2.4) Bei den Leistungen nach (2.1) bis (2.3) musste das jeweils lokal geltenden Regelwerk angewendet worden sein, wobei das Regelwerk in der Komplexität vergleichbar sein muss mit dem Leitfaden für die Bearbeitung von Lichtsignalanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg (2.5) Bei den Leistungen nach (2.1) bis (2.3) musste außerdem das Programm LISA+ der Schlothauer und Wauer AG oder ein vergleichbares Programm für die Bearbeitung der Verkehrstechnik verwendet worden sein (3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt: (3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt (3.2) in Bezug (3.2.1) auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern. (3.2.2) ODER in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen. (4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2015 liegen. Als Beginn der Leistung zählt der Beginn der Leistungen gemäß (2). (5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein. Als Abschluss gilt (5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen (5.2) ODER die Übergabe mindestens einer fertigen Festzeitsteuerung inklusive Schaltunterlage und LSA-Lageplan an den Referenzauftraggeber, die gemäß den Anforderungen von (2.1) bis (2.5) erstellt wurde.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Kriterium FR.2) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Erstellung verkehrstechnischer Unterlagen für verkehrsabhängige Steuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1 (a) geforderter Nachweis, b) geforderte Angaben) Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. . DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.2 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 1 BEANTRAGT WIRD. . a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN. Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.2 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht. Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag sowohl zum Nachweis der Mindeststandards im Kriterium FR.1 als auch im Kriterium FR.2 sowie im Kriterium FR.3 einzureichen. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen. b) GEFORDERTE ANGABEN: Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)): (1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). (2) Vorhaben /-Projektbezeichnung (3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 und/oder FR.2 und/oder FR.3) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll. (4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber (5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber (6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags) (7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer). (8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung (9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren (10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten) (11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN). (12) < > (13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.3 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird. . FORTSETZUNG UNTER Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.2) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Erstellung verkehrstechnischer Unterlagen für verkehrsabhängige Steuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1 (c) MINDESTSTANDARDS) .
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Kriterium FR.2) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Erstellung verkehrstechnischer Unterlagen für verkehrsabhängige Steuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1 (FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS) . FORTSETZUNG ZU Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.2) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Erstellung verkehrstechnischer Unterlagen für verkehrsabhängige Steuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1 (a) geforderte Angaben, b) geforderter Nachweis) . c) MINDESTSTANDARDS (1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen. (2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3): (2.1) Erstellung einer verkehrsabhängigen Steuerung (2.1.1) inklusive Schaltunterlage (2.1.2) und LSA-Lageplan (2.2) für (2.2.1) einen Bauzustand an einem Knotenpunkt mit min. 4-Knotenpunktzufahrten (2.2.2) ODER Endzustand an einem Knotenpunkt mit min. 4-Knotenpunktzufahrten (2.3) und mit einer werktäglichen Gesamtverkehrsbelastung von mind. 60.000 Kraftfahrzeugen (2.4) Bei den Leistungen nach (2.1) bis (2.3) musste das jeweils lokal geltenden Regelwerk angewendet worden sein, wobei das Regelwerk in der Komplexität vergleichbar sein muss mit dem Leitfaden für die Bearbeitung von Lichtsignalanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg (2.5) Bei den Leistungen nach (2.1) bis (2.3) musste außerdem das Programm LISA+ der Schlothauer und Wauer AG oder ein vergleichbares Programm für die Bearbeitung der Verkehrstechnik verwendet worden sein (3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt: (3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt (3.2) in Bezug (3.2.1) auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern. (3.2.2) ODER in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen. (4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2015 liegen. Als Beginn der Leistung zählt der Beginn der Leistungen gemäß (2). (5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein. Als Abschluss gilt (5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen (5.2) ODER die Übergabe mindestens einer fertigen verkehrsabhängigen Steuerung inklusive Schaltunterlage und LSA-Lageplan an den Referenzauftraggeber gemäß den Anforderungen von (2.1) bis (2.5).
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Kriterium FR.3) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Erstellung bauzeitlicher verkehrstechnische Unterlagen für Festzeitsteuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 2 (FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS) . FORTSETZUNG ZU Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.3) Planungsleistung für die Erstellung von Ausführungsunterlagen und Vergabeunterlagen für die Umsetzung von Straßenbauprovisorien für einen End- oder Bauzustand - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 2 (a) geforderter Nachweis, b) geforderte Angaben) . c) MINDESTSTANDARDS (1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen. (2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3): (2.1) Erstellung einer Ausführungsplanung wobei ALLE der nachfolgenden Eigenschaften erfüllt sein mussten: (2.1.1) unter Anwendung des jeweils lokal geltenden Regelwerkes, in der Komplexität vergleichbar den Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) (2.1.2) im Leistungsumfang entsprechend den Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Anlage 13.1 LPH 5 HOAI 2013) (2.2) Erstellung von fachliche Vergabeunterlagen wobei ALLE der nachfolgenden Eigenschaften erfüllt sein mussten: (2.2.1) unter Anwendung des jeweils lokal geltenden Regelwerkes, in der Komplexität vergleichbar den Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) (2.2.2) im Leistungsumfang entsprechend den Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Anlage 13.1. LPH 6 HOAI 2013). (2.3) Erstellung einer detaillierten Umsetzung der Ausführungsplanung, wobei dies mindestens alle der folgenden Leistungen / Eigenschaften beinhaltete: (2.3.1) unter Anwendung des jeweils geltenden Regelwerkes (2.3.2) in Bezug auf Verkehrsführungspläne (2.3.2.1) die Erstellung (2.3.2.2) die Abstimmung (2.3.2.3) und die Genehmigung (2.3.3) in Bezug Umleitungs- und Hinweisbeschilderungen (2.3.3.1) die Erstellung (2.3.3.2) die Abstimmung (2.3.3.3) und die Genehmigung (2.3.4) Die Durchführung von Verkehrsbesprechungen. (3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt: (3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt (3.2) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern. (3.3) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen. (4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2015 liegen. Als Beginn der Leistung zählt der Beginn der Leistungen gemäß (2). (5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein. Als Abschluss gilt (5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen (5.2) ODER Die Übergabe der Unterlagen, die nach Abschluss der Leistungen gemäß (2.1) bis (2.3) erstellt wurden.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Kriterium FR.3) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Erstellung von Ausführungsunterlagen und Vergabeunterlagen für die Umsetzung von Straßenbauprovisorien für einen End- oder Bauzustand - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 2 (a) geforderter Nachweis, b) geforderte Angaben) Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. . DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.3 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 2 BEANTRAGT WIRD. . a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN. Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.3 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht. Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag sowohl zum Nachweis der Mindeststandards im Kriterium FR.1 als auch im Kriterium FR.2 sowie im Kriterium FR.3 einzureichen. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen. b) GEFORDERTE ANGABEN: Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)): (1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). (2) Vorhaben /-Projektbezeichnung (3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 und/oder FR.2 und/oder FR.3) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll. (4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber (5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber (6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags) (7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer). (8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung (9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren (10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten) (11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN). (12) < > (13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.3 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird. . FORTSETZUNG UNTER Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.3) Planungsleistung für die Erstellung von Ausführungsunterlagen und Vergabeunterlagen für die Umsetzung von Straßenbauprovisorien für einen End- oder Bauzustand - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 2 (c) MINDESTSTANDARDS) .
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
FORTSETZUNG ZU Ziffer 5.1.9, Kriterium FP.2) Schlüsselpersonal / Fachkräfte mit besonders relevanter Qualifikation (geforderter Nachweis, geforderte Angaben)) . c) MINDESTSTANDARDS: Es sind die Fachkräfte zu benennen, die potenziell für die Ausführung der Leistungen in Betracht kommen, die auf Grundlage des Qualifizierungssystems in anschließenden Vergabeverfahren vergeben werden (vgl. Ziffer 5.1 dieser EU-Auftragsbekanntmachung) . Die Fachkräfte müssen Mitarbeiter oder Miteigentümer sein bei: Dem antragstellenden Unternehmen oder dem Mitglied einer Antragstellergemeinschaft oder einem verbindlich benannten Eignungsverleiher. Für die benannten Fachkräfte gelten die nachfolgend bekannt gegebenen Mindeststandards (siehe unten c)). Es ist zulässig ein und dieselbe natürliche Person für mehrere der nachfolgenden Fachkraftprofile (1) bis (3) zu benennen. (1) Fachkraft Projektleitung - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereiche 1 UND 2 DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FP.2 C) (1) SIND NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 1 ODER 2 BEANTRAGT WIRD Zu benennen ist mind. eine natürliche Person , die folgende Anforderungen erfüllt: (1.1) Mind. 8 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung von innerstädtischen Infrastrukturprojekten bezogen auf die Anpassung von Lichtsignalanalgen, planerische Anpassung des Straßenraumes, mit Schwerpunkt auf der Ausführungsplanung, im Bau- oder Endzustand sowie bauzeitlicher Verkehrsführung. Die Aufgabe der Projektleitung betraf dabei überwiegend organisatorische / steuernde Aufgaben bezogen auf Infrastrukturprojekte Straße zur Sicherstellung der Einhaltung von Terminen, Kosten und Qualität. Der Nachweis hat durch die Kurzbezeichnung der persönlichen Referenzen zu erfolgen mit denen die Berufserfahrung gesammelt wurde. Hierfür ist der Vordruck in QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE FACHKRAFT PROJEKTLEITUNG zu verwenden, in dem folgende Angaben zu machen sind: Auftraggeber und Ansprechperson beim Referenzauftraggeber, Leistungszeitraum. Persönliche Referenzen, bei denen die vorgenannten Daten nicht oder nur unvollständig (z.B. anonymisiert) in den Formularen angegeben, bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Die angegebene Anzahl an Jahren Berufserfahrung muss plausibel durch die angegebenen Leistungszeiträume der persönlichen Referenzen additiv ergeben. Überschneiden sich die Referenzzeiträume wird der sich überschneidende Zeitraum nicht doppelt berücksichtigt. (1.2) Beherrschung der deutschen in Wort und Schrift. . (2) Fachkraft Projektmitarbeit Verkehrstechnik - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1 DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FP.2 C) (2) SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 1 BEANTRAGT WIRD Zu benennen ist mind. eine natürliche Person, die folgende Anforderungen erfüllt: (2.1) Mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung von innerstädtischen Infrastrukturprojekten in Bezug auf die Anpassung von Lichtsignalanalgen im Bau- oder Endzustand. Zu den Aufgaben gehörte mindestens die Ausarbeitung von Steuerungen (Festzeit- und verkehrsabhängige Steuerungen) von Lichtsignalanlagen (LSA) für den Bau- oder Endzustand. Dabei musste der fachliche Schwerpunkt auf der Erstellung von Schaltunterlagen und LSA-Lageplänen gelegen haben. Der Nachweis hat durch die Kurzbezeichnung der Referenzen zu erfolgen mit denen die Berufserfahrung gesammelt wurde. Hierfür ist der Vordruck in QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE FACHKRAFT PROJEKTMITARBEIT VERKEHRSTECHNIK zu verwenden, in dem folgende Angaben zu machen sind: Auftraggeber und Ansprechperson beim Referenzauftraggeber, Leistungszeitraum. Persönliche Referenzen, bei denen die vorgenannten Daten nicht oder nur unvollständig (z.B. anonymisiert) in den Formularen angegeben, bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Die angegebene Anzahl an Jahren Berufserfahrung muss plausibel durch die angegebenen Leistungszeiträume der persönlichen Referenzen additiv ergeben. Überschneiden sich die Referenzzeiträume wird der sich überschneidende Zeitraum nicht doppelt berücksichtigt. (2.2) Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. . (3) Fachkraft Projektmitarbeit Verkehrsplanung - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 2 DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FP.2 C) (3) SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 2 BEANTRAGT WIRD Zu benennen ist mind. eine natürliche Person, die folgende Anforderungen erfüllt: (3.1) Mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung von innerstädtischen Infrastrukturprojekten in Bezug auf die planerische Anpassung des Straßenraumes. Dabei musste der fachliche Schwerpunkt auf der Erstellung der Ausführungsplanung einschließlich Vorbereitung des Leistungsverzeichnisses gelegen haben. Der Nachweis hat durch die Kurzbezeichnung der Referenzen zu erfolgen mit denen die Berufserfahrung gesammelt wurde. Hierfür ist der Vordruck in QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE FACHKRAFT PROJEKTMITARBEIT VERKEHRSPLANUNG zu verwenden, in den folgenden Angaben zu machen sind: Auftraggeber und Ansprechperson beim Referenzauftraggeber, Leistungszeitraum. Persönliche Referenzen, bei denen die vorgenannten Daten nicht oder nur unvollständig (z.B. anonymisiert) in den Formularen angegeben, bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Die angegebene Anzahl an Jahren Berufserfahrung muss plausibel durch die angegebenen Leistungszeiträume der persönlichen Referenzen additiv ergeben. Überschneiden sich die Referenzzeiträume wird der sich überschneidende Zeitraum nicht doppelt berücksichtigt. (3.2) Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. . Hinweis: Die Personen sind bereits mit dem Qualifizierungsantrag namentlich zu benennen. Eine konkrete Zusage bestimmter Personen für die Leistungsausführung wird erst im Rahmen von Vergabeverfahren gefordert, die auf Grundlage des Qualifizierungssystems durchgeführt werden.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Kriterium FP.2) Schlüsselpersonal / Fachkräfte mit besonders relevanter Qualifikation (FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS) . FORTSETZUNG ZU Ziffer 5.1.9, Kriterium FP.2) Schlüsselpersonal / Fachkräfte mit besonders relevanter Qualifikation (geforderter Nachweis, geforderte Angaben)) . c) MINDESTSTANDARDS: Es sind die Fachkräfte zu benennen, die potenziell für die Ausführung der Leistungen in Betracht kommen, die auf Grundlage des Qualifizierungssystems in anschließenden Vergabeverfahren vergeben werden (vgl. Ziffer 5.1 dieser EU-Auftragsbekanntmachung). Die Fachkräfte müssen Mitarbeiter oder Miteigentümer sein bei: Dem antragstellenden Unternehmen oder dem Mitglied einer Antragstellergemeinschaft oder einem verbindlich benannten Eignungsverleiher. Für die benannten Fachkräfte gelten die nachfolgend bekannt gegebenen Mindeststandards (siehe unten c)). ES IST ZULÄSSIG EIN UND DIESELBE NATÜRLICHE PERSON FÜR MEHRERE DER NACHFOLGENDEN FACHKRAFTPROFILE (1A), (1B), (2), (3) ZU BENENNEN. . (1a) Fachkraft Projektleitung Verkehrstechnik - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1 DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FP.2 C) (1A) SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 1 BEANTRAGT WIRD Zu benennen ist mind. eine natürliche Person, die folgende Anforderungen erfüllt: (1.1) Mind. 8 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung von innerstädtischen Infrastrukturprojekten bezogen auf die Anpassung von Lichtsignalanalgen. Die Aufgabe der Projektleitung betraf dabei überwiegend organisatorische / steuernde Aufgaben bezogen auf Infrastrukturprojekte Straße zur Sicherstellung der Einhaltung von Terminen, Kosten und Qualität. Der Nachweis hat durch die Kurzbezeichnung der persönlichen Referenzen zu erfolgen mit denen die Berufserfahrung gesammelt wurde. Hierfür ist der Vordruck in QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE FACHKRAFT PROJEKTLEITUNG VERKEHRSTECHNIK zu verwenden, in dem folgende Angaben zu machen sind: Auftraggeber und Ansprechperson beim Referenzauftraggeber, Leistungszeitraum. Persönliche Referenzen, bei denen die vorgenannten Daten nicht oder nur unvollständig (z.B. anonymisiert) in den Formularen angegeben, bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Die angegebene Anzahl an Jahren Berufserfahrung muss plausibel durch die angegebenen Leistungszeiträume der persönlichen Referenzen additiv ergeben. Überschneiden sich die Referenzzeiträume wird der sich überschneidende Zeitraum nicht doppelt berücksichtigt. (1.2) Beherrschung der deutschen in Wort und Schrift. . (1b) Fachkraft Projektleitung Verkehrsplanung - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 2 DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FP.2 C) (1B) SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 2 BEANTRAGT WIRD Zu benennen ist mind. eine natürliche Person, die folgende Anforderungen erfüllt: (1.1) Mind. 8 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung von innerstädtischen Infrastrukturprojekten bezogen auf planerische Anpassung des Straßenraumes, mit Schwerpunkt auf der Ausführungsplanung, im Bau- oder Endzustand sowie bauzeitlicher Verkehrsführung. Die Aufgabe der Projektleitung betraf dabei überwiegend organisatorische / steuernde Aufgaben bezogen auf Infrastrukturprojekte Straße zur Sicherstellung der Einhaltung von Terminen, Kosten und Qualität. Der Nachweis hat durch die Kurzbezeichnung der persönlichen Referenzen zu erfolgen mit denen die Berufserfahrung gesammelt wurde. Hierfür ist der Vordruck in QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE FACHKRAFT PROJEKTLEITUNG VERKEHRSPLANUNG zu verwenden, in dem folgende Angaben zu machen sind: Auftraggeber und Ansprechperson beim Referenzauftraggeber, Leistungszeitraum. Persönliche Referenzen, bei denen die vorgenannten Daten nicht oder nur unvollständig (z.B. anonymisiert) in den Formularen angegeben, bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Die angegebene Anzahl an Jahren Berufserfahrung muss plausibel durch die angegebenen Leistungszeiträume der persönlichen Referenzen additiv ergeben. Überschneiden sich die Referenzzeiträume wird der sich überschneidende Zeitraum nicht doppelt berücksichtigt. (1.2) Beherrschung der deutschen in Wort und Schrift. . (2) Fachkraft Projektmitarbeit Verkehrstechnik - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1 DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FP.2 C) (2) SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 1 BEANTRAGT WIRD Zu benennen ist mind. eine natürliche Person, die folgende Anforderungen erfüllt: (2.1) Mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung von innerstädtischen Infrastrukturprojekten in Bezug auf die Anpassung von Lichtsignalanalgen im Bau- oder Endzustand. Zu den Aufgaben gehörte mindestens die Ausarbeitung von Steuerungen (Festzeit- und verkehrsabhängige Steuerungen) von Lichtsignalanlagen (LSA) für den Bau- oder Endzustand. Dabei musste der fachliche Schwerpunkt auf der Erstellung von Schaltunterlagen und LSA-Lageplänen gelegen haben. Der Nachweis hat durch die Kurzbezeichnung der Referenzen zu erfolgen mit denen die Berufserfahrung gesammelt wurde. Hierfür ist der Vordruck in QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE FACHKRAFT PROJEKTMITARBEIT VERKEHRSTECHNIK zu verwenden, in dem folgende Angaben zu machen sind: Auftraggeber und Ansprechperson beim Referenzauftraggeber, Leistungszeitraum. Persönliche Referenzen, bei denen die vorgenannten Daten nicht oder nur unvollständig (z.B. anonymisiert) in den Formularen angegeben, bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Die angegebene Anzahl an Jahren Berufserfahrung muss plausibel durch die angegebenen Leistungszeiträume der persönlichen Referenzen additiv ergeben. Überschneiden sich die Referenzzeiträume wird der sich überschneidende Zeitraum nicht doppelt berücksichtigt. (2.2) Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. . (3) Fachkraft Projektmitarbeit Verkehrsplanung - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 2 DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FP.2 C) (3) SIND NUR NACHZUWEISEN,
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Durchschnittliche Personalstärke
Kriterium FP.1) Allgemeine Beschäftigenzahlen / Personalbestand Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL F, FP.1 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1 EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen. b) GEFORDERTE ANGABEN: Angaben zur jahresdurchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten / zum jahresdurchschnittlichen Personalbestand in den letzten drei Kalenderjahre, jeweils gesamt und jeweils separat angegeben nach den Unternehmenseigenen (Fach)Abteilungen Zu den Beschäftigten in diesem Sinne zählen auch Inhaber. Die Angabe hat separat je Jahr zu erfolgen und es ist der Durchschnitt über die angegebenen Jahre anzugeben. Sofern seit Beginn der Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch keine drei Kalenderjahre vergangen sind ist der Beginn der Geschäftstätigkeit in dem gesonderten Feld des Formulars anzugeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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4 Veröffentlichungen
- Frist 31.12.2031 Die Beschreibung wurde geändert und der Leistungsumfang des Leistungsbereichs 2 wurde erweitert.
- Frist 31.12.2031 Im Kriterium 5.1.9, FP.2 wird auf die Benennung einer Person verzichtet, die Berufserfahrung in der Projektleitung Verkehrstechnik und Projektleitung Verkehrsplanung hat. Stattdessen ist erforderlich, dass eine Person benannt wird, die Erfahrung in der Projektleitung Verkehrstechnik hat und eine (ggf. dieselbe Person) benannt wird, die Erfahrung in der Projektleitung Verkehrsplanung hat. Die Details der Änderungen sind dem Text der geänderten Bekanntmachung zu entnehmen. · in TED EU + oev
- 08.09.2026 Die Beschreibung wurde geändert und der Leistungsumfang des Leistungsbereichs 2 wurde erweitert. aktuell
- 10.07.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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