Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
Eine Vor-Ort-Besichtigung ist zwingend notwendig.
Berufsgenossenschft Holz und Metall · Mainz · Rheinland-Pfalz · Einrichtung des öffentlichen Rechts
Gegenstand der Maßnahme ist die Reinigung der Bildungsstätten der Auftraggeberin in Am Brink 1, Bad Wilsnack und in Brockenstraße 56, Schierke unterteilt in die Unterhaltsreinigung (Hotelähnlich) und in die Glasreinigung. In den Bildungsstätten werden Seminare abgehalten, welche mehrtägig angeboten werden. Insofern übernachten die Seminarteilnehmer in der Bildungsstätte in Einzelzimmern mit eige-ner Nasszelle. Daraus ergeben sich Abreise- und Bleiberzimmer, die entsprechend zu reinigen sind. Bei der Glasreinigung ist die Belegsituation vor Ort zu beachten. Eine Vor-Ort-Besichtigung ist zwingend notwendig. Die Dienstleistungen werden in 4 Losen ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beginnt für alle Lose am 01.09.2023 und endet nach maximal 4 Jahren spätestens zum 31.08.2027. Los 1: Unterhaltsreinigung Bad Wilsnack mit einem geschätzten jährlichen Volumen von ca. 420.000,00 Euro netto, bzw. geschätzten 1.680.000,00 Euro für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Los 2: Glasreinigung Bad Wilsnack mit einem geschätzten jährlichen Volumen von 20.000,00 Euro netto, bzw. geschätzten 80.000,00 Euro für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Los 3: Unterhaltsreinigung Schierke mit einem geschätzten jährlichen Volumen von ca. 415.000,00 Euro netto, bzw. geschätzten 1.660.000,00 Euro für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Los 4: Glasreinigung Schierke mit einem geschätzten jährlichen Volumen von ca. 20.000,00 Euro netto, bzw. geschätzten 80.000,00 Euro für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Branche: Facility Management & Gebäudetechnik
Die Ausschreibung umfasst die Unterhalts- und Glasreinigung von zwei Bildungsstätten über eine Laufzeit von maximal 4 Jahren.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, ge-rechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öf-fentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters un-verzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Eine Vor-Ort-Besichtigung ist zwingend notwendig.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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