AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/8bf81a9f-4746-44ef-8e2f-af234c4db472) · Abgerufen am 04.10.2026 10:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8bf81a9f-4746-44ef-8e2f-af234c4db472/

Wartung und Weiterentwicklung der aktiven Netzwerkinfrastruktur des Deutsches Museums

Notice-ID: 8bf81a9f-4746-44ef-8e2f-af234c4db472 · Procedure-ID: bfb0c51e-d191-406c-839b-df784d677c4a

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft, München
Veröffentlicht
13.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72511000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
191.780 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Unterstützung der Hauptabteilung IT des Deutschen Museums beim Betrieb der aktiven Netzwerkkomponenten. Es soll im Rahmen eines Wartungsvertrages der Ausfall von Hardware, die Zurverfügungstellung von neuen Software-Releases und Technischer Support im Fehlerfall angeboten werden. Des Weiteren soll der Hauptabteilung IT des Deutschen Museums Beratungsleistung und operative Dienstleistung (Professional Services) für die aktive Netzwerkinfrastruktur in Form von Personentagen angeboten werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2024
Ende
30.04.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
CMS IT-Consulting GmbH
Vertragsabschluss
29.10.2024
Zuschlagsentscheidung
16.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).