AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beschaffung eines Autarken Mobilen Umspannwerks (AMU)
Stammdaten
- Auftraggeber
- 50Hertz Transmission GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 16.08.2026
- Frist (Submission)
- 14.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 31000000 — Elektrische Ausrüstung
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von eines autarken mobilen Umspannwerks (AMU), inkl. Wartung. Mit Zuschlag werden zwei Verträge abgeschlossen. Ein Vertrag sieht die Lieferung eines AMUs vor. Darüber hinaus wird ein Wartungsvertrag abgeschlossen, welcher im Anschluss an die Inbetriebnahme der Anlage in Kraft tritt. Dieser sieht eine Grundlaufzeit von 36 Monaten, beginnend mit der Inbetriebnahme, voraussichtlich in Q1/2031 vor. Es besteht nach Maßgabe der näheren vertraglichen Bestimmungen die Option zur Verlängerung der Leistungen fünf (5) Mal um jeweils zwölf (12) Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 96 Monate. Sofern Interesse an der Teilnahme zum beschriebenen Verfahren besteht melden Sie sich bitte per Mail (benjamin.kirchner@50hertz.com) und bekunden Ihr Interesse an der Teilnahme. Mit der Interessensbekundung benötigen wir von Ihnen die folgenden Informationen, um Sie im Ariba zum Projekt hinzufügen zu können: - Vollständige Bezeichnung des Unternehmens: - Adresse des Unternehmens: - V.A.T. Number: - Tax Number: - Handelsregisternummer: Zusätzlich benötige ich die Kontaktdaten der Personen, welche Ihrerseits Zugriff auf das Ariba System erhalten sollen: - Name - Mailadresse - Telefonnummer
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2027
- Ende
- 31.03.2034
- Verlängerungsoption
- bis zu 5× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.