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23251-2026-Bildflüge 2026 Bildflugprogramm 2027
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb - · Hannover · Niedersachsen · Landesbehörde
Angebote bis 05.11.2026, 11:00 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Geplante Luftbildbefliegung des Bildflugprogramms 2027 des LGLN
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Luftbildbefliegung für das Bildflugprogramm 2027 des LGLN.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung.
- Der Erfüllungsort ist Hannover.
- Die genauen Anforderungen an die Befliegung und die Eignungsnachweise werden in den Vergabeunterlagen detailliert.
Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) beabsichtigt die Durchführung von Luftbildbefliegungen im Rahmen des Bildflugprogramms 2027.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistung nach WichtigkeitQualität
Die Leistung ergibt sich aus der Gesamtsumme der erreichten Leistungspunkte aller Einzelkriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode in Anlehnung an die UfAB 2018. Nach Berücksichtigung des festgelegten Schwankungsbereichs ist für die Zuschlagsentscheidung die höhere Leistung maßgeblich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung in hinreichender Höhe zur Abdeckung aller Haftpflichtansprüche, die sich aus der Auftragsausführung ergeben können.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Jeder Bieter muss zum Nachweis der technischen Eignung ausnahmslos die vollständige, uneingeschränkte, rechtliche und / oder organisatorische Verfügungsgewalt über mindestens eine komplette Aufnahmeeinheit haben. Für Ressourcen, die nicht im Eigentum des Bieters stehen, sind der Nachweis über die uneingeschränkte Verfügungsgewalt beizubringen. Dies ist bei Angebotsabgabe durch die Vorlage entsprechender aussagekräftiger Unterlagen zu belegen. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe aufgrund laufender Vertragsverhandlungen des Bieters mit Dritten noch kein vollständiger Nachweis der technischen Eignung erbracht werden, sind vom Bieter der voraussichtliche Inhalt und Abschlusstermin aussagekräftig darzulegen. Der Nachweis der technischen Eignung ist spätestens bei Erhalt einer Zuschlagsinformation beizubringen.
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Technische Eignung gemäß der Leistungsbeschreibungen Anhang 1a-1c.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Zu belegen ist die Erfahrung bei großflächigen Befliegungen mit dieser Ausschreibung ähnlichen, erhöhten Anforderungen durch Auflistung vergleichbarer, wesentlicher Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird ausdrücklich auf die bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Des Weiteren wird ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der Vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 30 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 05.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 164 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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