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Klimawechseltestkammern System
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH · Geesthacht · Schleswig-Holstein · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenKlimawechseltestkammern System🏆 Weiss Technik GmbH · Reiskirchen
- Weiss Technik GmbH · Reiskirchen
Beschreibung
Präambel Die Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon) ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung und eine der 18 Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Die Aufwendungen des Hereon werden zu 90% vom Bund (BMFTR - Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) und zu 10% von den vier Konsortialländern (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg) finanziert. Die satzungsmäßige Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung, insbesondere auf den Gebieten der Materialforschung, der Küsten-, Klima- und Umweltforschung sowie der regenerativen Medizin zu betreiben. Technische Beschreibung: Für das Hereon soll ein Klimawechseltestkammern System beschafft werden, gemäß den nachfolgenden Spezifikationen. Probenkapazität: Anzahl der Proben (80 x 150 cm), die für einen homogenen Testbereich geeignet sind Vorratsbehälter: Integrierte Tanks für mindestens 5 Tage SST EN ISO 9227 SST Standard, indirekter Nebel: T von der Umgebungstemperatur zu +60°C Ausfall von 0.5 to 2 ml pro 80 cm2/h SST Direkter Vog: Direkt senkrecht nach unten, Schwingung SST Besonders hohe Ausfallraten: bis zu 5.5 ml pro 80 cm2 /h Trocknen: Mit Umgebungsluft Mit vorkonditionierter/erwärmter Luft Schnelltrocknend: SST +35°C/100%RH to +70°C 30 min. SST +35°C/100%RH to +70°C 15 min. (T bis zu 80°C) Kondensation: Temperatur von Umgebungstemperatur bis +60 °C Relative Luftfeuchtigkeit etwa 95 %-100 % RH Luftfeuchtigkeit: T kontrolliert: T von Umgebungtemparatur zu +60°C RH kontrolliert: RH 15-80% zu 70°C; RH > 80 bis 95% zu 60°C Toleranzen: Temperatur: ±0,75 °C, Relative Luftfeuchtigkeit ±3 % RH Trocknungsübergang: Trocknen bei konstanter Temperatur: von 35°C / 95% RH zu 35°C / 50% RH (innerhalb von 2 Stunden oder weniger) Trocknen bei steigender Temperatur: von 35°C / 95% RH zu 45°C / 50% RH (innerhalb von 2 Stunden oder weniger)
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 139 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Weiss Technik GmbHZuschlagswert 239.360 €1 Veröffentlichung
- 04.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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