AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe Linienbündel Lampertheim
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Mannheim
- Veröffentlicht
- 07.07.2024
- Notice-Typ
- Vorinformation
- CPV-Code
- 60112000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Korrektur der Vorinformation 2023/S 124-392653 (392653-2023) vom 26.06.2023: Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m. § 119 Absatz 3 des GWB beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Betriebsbeginn zum 16. August 2025. Vergeben wird auf Basis des aktuellen Nahverkehrsplans des Kreises Bergstraße die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren (Los 1) und einem On-Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG) (Los 2). Das Los 1 (Buslinienverkehr) umfasst die heutigen Linien – 601 (Hofheim – Rosengarten – Lampertheim Bahnhof und zurück), – 602 (Hüttenfeld – Neuschloß – Lampertheim Bahnhof – Lampertheim Schulzentrum West und zurück), – 605 (Neuschloß – Lampertheim Pestalozzischule und zurück) und die auf den Linien 603 und 604 (s.u.) neben dem On-Demand-Verkehr weiterhin erforderlichen Fahrten mit KOM vor 8:15 Uhr morgens (Bahnzubringer im Berufsverkehr) und für den Schülerverkehr (sowohl Anfahrten morgens, wie Heimfahrten mittags und nachmittags). Genauere Angaben zu den Linien und zum Leistungsumfang sind in dem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung“ unter der Adresse https://www.lampertheim.de/de/presse/ meldungen/2023-06-22-13-11-23.php zu finden. . In Los 2 ist, ergänzend zu den Linienfahrten im regulären Buslinienverkehr, im Kernstadtbereich ein On Demand-Betrieb (On Demand-Verkehr) einzurichten. Er umfasst räumlich die Erschließung durch die heutigen Linien – 603: Lampertheim Biedensand - Bahnhof - Europabrücke - Seniorenwohnheim – 604: Lampertheim Biedensand - Bahnhof - Seniorenwohnheim - Europabrücke das gegebenenfalls noch um das Gebiet „Westend“ erweitert wird. (Das Bediengebiet ist im o.g. ergänzenden Dokument auch kartografisch dargestellt.) Der On-Demand-Verkehr erfolgt auf Bestellung durch den Fahrgast. Er erfolgt linien- und fahrplanungebunden zwischen Haltestellen im Bediengebiet, eine Haustür-Bedienung ist nicht vorgesehen. Für die On-Demand- Bedienung müssen mindestens zwei, im Falle hoher Nachfrage bis zu drei Fahrzeuge (PKW mit 6 bis 8 Fahrgastsitzen) zeitgleich bereit gestellt und eingesetzt werden. Genauere Angaben zum On-Demand-Verkehr und zu seinem Leistungsumfang sind in dem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung“ unter der Adresse https:// www.lampertheim.de/de/presse/meldungen/2023-06-22-13-11-23.php zu finden. Für den On-Demand-Verkehr (Los 2) sind als Option mögliche Erweiterungen der Bedienzeiten über den den heutigen Bedienzeiten der Linien 603 und 604 hinausgehenden Zeitraum hinaus in die Schwachverkehrszeiten hinein (Montag bis Freitag abends sowie am Samstag und Sonntag) vorgesehen. . In Los 2 (On Demand-Verkehr) müssen spätestens ab dem 27. Juni 2026 zwei der eingesetzten Fahrzeuge „saubere leichte Nutzfahrzeuge“ gem. § 2 Nr. 4 i.V.m. Anlage 1 SaubFahrzeugBeschG in Form von elektrisch angetriebenen PKW (Elektro-PKW) sein. Weitere Angaben hierzu sind in dem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung“ unter Ziffer 3.2 zu finden. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, aufgeteilt in zwei Lose, pro Los jeweils als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Lose
2 Lose.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 120 Monate
- Beginn
- 16.08.2025
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer Hessen, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.