1. Angebotsblätter je angebotenen Los – wird nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser Unterlage/n führt zum Ausschluss des Angebotes.
Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
3. Angebotsschreiben (Formblatt 633)
4. ausgefüllter Nachweis Objektbesichtigung - (Vordruck mit Info bezüglich Voranmeldung liegt bei)
Eine Objektbesichtigung ist zwingend vor Angebotsabgabe durchzuführen. Wird eine Objektbesichtigung nicht vor Angebotsabgabe durchgeführt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
5. Erklärung, dass keine Subunternehmer eingesetzt werden (Blatt liegt bei)
6. Darstellungen und Nachweise zu den Zuschlagskriterien (Hinweis: Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert! Es werden die mit dem Angebot eingereichten Unterlagen für die Bewertung herangezogen.)
6.1.Personalmanagementkonzept: Der Auftragnehmer legt dem Angebot ein Konzept bei, welches beschreibt, wie auf kurzfristige Personalausfälle (z. B. Krankheit, Kündigung, Ablehnung durch den Auftraggeber) reagiert wird.
6.2.Beschwerdemanagementkonzept: Der Auftragnehmer sichert ein funktionierendes Qualitäts- und Beschwerdemanagement zu, dieses ist im Angebot kurz darzustellen.
(siehe ausführlich beiliegende Bewertungsmatrix)
7. Beiliegendes Formblatt 124_LD-BLK – Eigenerklärung zur Eignung zum Nachweis der Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
8. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) --> sofern erforderlich
9. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
10. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket
Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Als vorläufiger Nachweis ist die Einreichung einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich.
3. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
(Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)