AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 18:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8c3e01fd-8881-4174-89f2-a817d289c250/

Externes Belegmanagement für die Rechnungsprüfung sonstiger Leistungserbringer im Sinne des § 302 SGB V und § 105 SGB XI

Notice-ID: 8c3e01fd-8881-4174-89f2-a817d289c250 · Procedure-ID: 7e22f52f-9ee6-4660-b07e-27dfa21de74b

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
14.11.2025
Frist (Submission)
16.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79999100 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Belegannahme und -verarbeitung der Abrechnungsunterlagen, die nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 302 SGB V und § 105 SGB XI über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit "Sonstigen Leistungserbringern" einzureichen sind, und deren Digitalisierung. Es handelt sich um Belege aus den Leistungsbereichen Hilfsmittel, Häusliche Krankenpflege, Pflegeversicherung, Heilmittel, Fahrkosten, Arzneimittel von sonstigen Leistungserbringern, Sonstige Leistungen (u. a. Reha-Sport/Funktionstraining sowie Hebammenhilfe).

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).