AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 11:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8c4c17aa-e7f6-4bf2-a81e-276ad9f0d1bf/

Lieferung von Erdgas für die FH Münster University of Applied Sciences für die Lieferjahre 2027 bis 2029 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr.

Notice-ID: 8c4c17aa-e7f6-4bf2-a81e-276ad9f0d1bf · Procedure-ID: a7c9a48b-bf5c-475b-ba70-5c0bda8880e6

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Stammdaten

Auftraggeber
FH Münster University of Applied Sciences - vertreten durch die ISPEX Consulting GmbH, Münster
Veröffentlicht
10.07.2026
Frist (Submission)
11.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09123000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
1.954.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die FH Münster University of Applied Sciences schreibt die Lieferung von Erdgas für die Lieferjahre 2027 bis 2029 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr im offenen Verfahren nach GWB und VgV aus. Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beläuft sich auf rd. 7,7 GWh/a. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt für die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren 1.954.000 €. Der Höchstwert liegt für die maximale Vertragslaufzeit bei 2.710.000 €.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).