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Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial
Landratsamt Landkreis Leipzig · Borna · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
H. Kreller GmbH
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: H. Kreller GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial für die Ämter des Landkreises Leipzig
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 3× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
3 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Preis Brutto
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Ökologie/Nachhaltigkeit 20 %Qualität
Das Wertungskriterium Ökologie/ Nachhaltigkeit bestimmt sich nach den angebotenen nachhaltigen Produkten (siehe Punkt 4, Mindestanforderungen bzw. nachfolgend). Sofern alle Fragen und damit alle ausgewählten Produkte mit der Antwort ja, nachhaltiges Produkt angeboten wurden, erhält der Bieter 100 Punkte. Sofern alle Fragen und damit alle Produkt mit der Antwort nein, kein nachhaltiges Produkt angeboten wurden, so erhält der Bieter 0 Punkte. Alle dazwischen liegenden Werte werden linear interpoliert. Eine Gewichtung der einzelnen Produkte zueinander erfolgt nicht. Bei ausgewählten Produkten erfolgt die Abfrage der Nachhaltigkeit. Nachhaltige Produkte erhalten im Rahmen der Auswertung einen Bonus. Ein Produkt erfüllt diese Anforderung, wenn das Produkt aus mindestens 65 % recycelten Material bzw. biobasierten Rohstoffen besteht, eine FSC-Zertifizierung, den Blauen Engel, eine PEFC-Zertifizierung oder das Eco-Label oder gleichwertige Zertifikate im Rahmen der Ökologie besitzt. Die Nachhaltigkeit ist für jedes Produkt entsprechend nachzuweisen. LV-Positionen: 2.1.1 bis 2.1.6, 2.2.1, 2.2.2 und 2.2.4 bis 2.2.9, 2.3.1, 2.3.2, 2.4.1 bis 2.4.5, 2.4.7 bis 2.4.9, 2.5.3 bis 2.5.7, 2.5.25, Gruppe 3, Gruppe 4, Gruppe 5, Gruppe 7, Gruppe 8, 9.1 bis 9.2, 10.28, Gruppe 12
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Webshop 20 %Qualität
Das Wertungskriterium Webshop wird anhand des von Ihnen einzureichenden, leistungsbezogenen Konzeptes bewertet. Webshops welche ausschließlich die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen erhalten 0 Punkte. Besserstellungen werden jeweils bewertet. Dabei findet besondere Berücksichtigung: - Anwenderfreundlichkeit (bis zu 45 Punkte): > übersichtliche/intuitive Darstellung 10 Punkte > Besteller können Favoritenartikel festlegen 15 Punkte > Festlegung von Budgets 20 Punkte - Rollenmanagement/Administration (bis zu 35 Punkte): >individuelle Administration der jeweiligen Nutzer 15 Punkte > individuelle Zuordnung der Rahmenvertragspositionen je Nutzer 20 Punkte - Statistikfunktion (bis zu 20 Punkte): > 3 zusätzliche Statistikfunktionen 10 Punkte > individuell einstellbare Statistikfunktionen 10 Punkte Pro Konzept können maximal 100 Punkte erreicht werden. Allgemeine Anforderungen an das Konzept: Mit diesem individuellen und auftragsbezogenen Konzept, welches mit Angebotsabgabe vorzulegen ist, wird eine detaillierte Erläuterung/Darstellung gefordert, wie die Abwicklung mittels Webshop auf Basis der Vorgaben der Leistungsbeschreibung (und Anlagen) erfolgen soll. Für den Auftraggeber soll sich hierdurch ein eindeutiges Bild der Abwicklungsprozesse und angebotenen Leistungen ergeben. Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer so organisiert wird, dass ein unkompliziertes, jederzeit abgestimmtes, verständliches und kurzweiliges Prozedere sowie eine hohe Leistungsqualität in der Abwicklung erreicht wird. Das Konzept sollte maximal 10 DIN A4-Seiten (inkl. Grafiken, Workflowdarstellung etc.) umfassen und in Form einer PDF oder Präsentation (PowerPoint) eingereicht werden (Textform). Das Konzept wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil, d.h. der Auftragnehmer ist an seine inhaltlichen Ausführungen gebunden. Der Auftraggeber übt den ihm zustehenden subjektiven Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Frage aus, ob und inwieweit die Ausführungen der Bieter insbesondere auch im Vergleich mit den von den anderen Bietern eingereichten Ausführungen eine möglichst anforderungsgerechte Ausführung des Auftrags in möglichst hoher Qualität erwarten lassen. Vom Auftraggeber werden im Rahmen einer Gesamtschau diejenigen Aspekte für das jeweilige Konzept berücksichtigt, die die Bieter laut der formulierten Inhalte und Erwartungen an die Konzepte bei der Erstellung des jeweiligen Konzeptes zu berücksichtigen haben. In diesem Rahmen fließt in die Bewertung insbesondere auch die Beurteilung der Frage ein, wie vollständig, strukturiert, nachvollziehbar und konkret auftragsbezogen die Ausführungen der Bieter sind. Demnach werden lediglich allgemeine Ausführungen ("inhaltsleere Prosa") ohne konkreten Auftragsbezug mit deutlichen Punktabzügen belegt. Eine Nachforderung dieser leistungsbezogenen Unterlage, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand des Wertungskriteriums betrifft, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Das Angebot ist in diesem Fall zwingend auszuschließen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV i.V.m. § 53 Abs. 7 VgV).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 52 Tage nach Fristende
Auftragnehmer H. Kreller GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 143.580 €1 Veröffentlichung
- 20.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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