AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von zwei Gerätewagen Logistik KatS (GW-L KatS) incl. Beladung. Beschaffungsgemeinschaft Stadt Furtwangen und Gemeinde Gutach im Breisgau: Stadt Furtwangen, Marktplatz 4, 78120 Furtwangen und Gemeinde Gutach im Breisgau, Dorfstraße 33, 79261 Gutach im Breisgau
Stammdaten
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
- Frist (Submission)
- 30.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144210 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Los 1 besteht aus den Bereichen Fahrgestell, Aufbau, Kran und Tankmodul und Lackierung — Los 2 besteht aus den Bereichen Schutzkleidung/-gerät, Löschgerät, Schläuche/Armaturen/Zubehör, Rettungsgerät, Sanitäts-/Wiederbelebungsgerät, Beleuchtungs-/Signalgerät, Arbeitsgerät, Handwerkzeug/Messgerät und Sondergerät.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1 – Fahrgestell/Aufbau
- Laufzeit
- 24 Monate
Los 2 — Los 2 Feuerwehrtechnische Beladung
- Laufzeit
- 12 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.04.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Stadt Furtwangen im Schwarzwald , Furtwangen
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).