AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 11:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8c6b3fe2-fce5-4f0d-b01c-bc00dec91eac/

Arbeitnehmerüberlassung Bekanntmachung vergebener Auftrag

Notice-ID: 8c6b3fe2-fce5-4f0d-b01c-bc00dec91eac · Procedure-ID: 8262e013-23a9-4cc5-bbfa-ac9071a03801

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Universität Mannheim, Mannheim
Veröffentlicht
09.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79620000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Auftragsvolumen (Rahmen)
800.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Universität Mannheim beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur kurzfristigen und zuverlässigen Unterstützung durch qualifiziertes externes Personal. Ziel ist es, mit erfahrenen Partner*innen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung flexibel auf Personalengpässe reagieren zu können. Das Vergabeverfahren ist in zwei Lose gegliedert: Los 1 umfasst vielfältige Verwaltungs-, Assistenz- und Sachbearbeitungstätigkeiten, während Los 2 IT-bezogene Sachbearbeitungstätigkeiten abdeckt. Auf diese Weise sollen die vielfältigen Aufgaben in Verwaltung, Lehre und Forschung auch künftig erfolgreich bewältigt werden.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
28.11.2025
Zuschlagsentscheidung
17.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden - Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (7)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).