Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Dienstleistungsauftrag Bauwesen & Infrastruktur EU-Oberschwelle

Erweiterungsbau Kindertagesstätte "Zwergenburg" in Essern - Objektplanung Gebäude

Samtgemeinde Uchte · Uchte · Niedersachsen

Beschreibung

Die Samtgemeinde Uchte beabsichtigt, zur Zurverfügungstellung ausreichender Kindergartenplätze die bestehende Einrichtung "Zwergenburg" (Essern) zu erweitern. Geplant ist eine Neuerrichtung durch einen Erweiterungsbau, der an das Bestandsgebäude anschließt. In dem Erweiterungsbau sollen zwei neue Gruppen untergebracht werden. Nach Umsetzung der Baumaßnahme können dann insgesamt vier (statt aktuell drei) Gruppen in der Kindertagesstätte in Essern eingerichtet werden. Die Planungsleistungen für den Erweiterungsbau der Leistungsphasen (LPH) 1 und 2 der HOAI für die Objektplanung gemäß §§ 33, 34 HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) wurden durch ein externes Büro durchgeführt. Die voraussichtliche BGF für den Erweiterungsneubau beträgt 565,92 m², die NRF beträgt voraussichtlich 484,57 m². Im Rahmen einer Kostenschätzung auf Basis der Vorplanung vom 21. Juni 2024 wird für die KG 100 bis 700 von Gesamtkosten von 2.016.699,20 EUR (netto), d.h. zzgl. Umsatzsteuer von 2.399.872,05 EUR (brutto) ausgegangen. Die von dem externen Büro erstellten Unterlagen der LPH 1 und 2 (Kostenschätzung, NRF-Berechnung, Grundriss) sind den Vergabeunterlagen anonymisiert beigefügt. Die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist im laufenden Betrieb der durchzuführen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Gesucht wird ein Architekturbüro für die Objektplanung (HOAI LPH 3-9) eines Erweiterungsbaus für die Kindertagesstätte 'Zwergenburg' in Essern mit ca. 566 m² BGF und geschätzten Gesamtkosten von 2,4 Mio. EUR (brutto).

Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.778 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 83.081 €
Median 186.192 €
Oberes Quartil 460.564 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Samtgemeinde Uchte
Standort Uchte, Niedersachsen
Veröffentlicht 09.03.2026
CPV-Code 71320000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Uchte
Laufzeit 30.07.2026 – 31.03.2029

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 194.397 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 90.619 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 35%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Samtgemeinde Uchte. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)