AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYPYT1Z918HG/documents) · Abgerufen am 16.10.2026 07:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8c752db9-381f-4ecb-a32c-4451e2909db5/

Rahmenvereinbarung Lieferung, Rollout und Betriebslogistik von Druckern & Multifunktionsgeräten

Notice-ID: 8c752db9-381f-4ecb-a32c-4451e2909db5 · Procedure-ID: c9332936-6bd6-49ab-8079-ce6f4ea9c61d

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Stammdaten

Auftraggeber
Univeritätsklinikum Tübingen - Abt. D4, Tübingen
Veröffentlicht
01.10.2026
Frist (Submission)
03.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30120000 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für das UKT und die in den Vertragsunterlagen aufgeführten Bezugsberechtigten mit einem wirtschaftlich leistungsfähigen und fachkundigen Unternehmen zur Lieferung von Druck- und Multifunktionssystemen inkl. Rollout, Gewähr- und Garantieleistungen sowie Full-Services (Betriebslogistik). Alle neuen Geräte sollen netzwerkfähig sein, standardmäßig Duplexdruck beherrschen und mit einem universellen Druckertreiber betrieben werden.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).