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Ingenieurleistungen Kanalerneuerung Werler Straße in Hamm
Lippeverband · Essen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
Gnegel GmbH Kleines Unternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
Es ist beabsichtigt, die vorhandenen Mischwasserkanäle in der Werler Straße zwischen Stiftstraße und Ahornallee zu erneuern. Des Weiteren wird im Kreuzungsbereich Werler Straße/ Ahornallee eine Haltung in Richtung Ahornallee verlegt sowie angeschlossene Seitenstraßen an der Werler Straße aufgebunden. Es handelt sich um ein gemeinsames Bauvorhaben zwischen der Stadt Hamm (Straßenausbau), den Stadtwerken Hamm (Erneuerung von Versorgungsleitungen) und dem Lippeverband (Kanalerneuerung). Umfang der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ist die Beplanung der Kanalbaumaßnahme Werler Straße des Lippeverbandes in den Leistungsphasen 1-3 und 5-8 nach HOAI 2021 sowie die Erbringung besonderer und zusätzlicher Leistungen.
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 % 70 %Qualität
Zuschlagskriterien gem. Vergabeunterlagen, Qualität gesamt 70 %: Herangehensweise 10 % / Erfahrung, Qualifikation Projektleitung 30 % / Kapazitäten, Organisation, Schnittstellen 30 %
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Preis 30 % 30 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nicht zulässig ist, soweit. - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Gnegel GmbHZuschlagswert 360.778 €1 Veröffentlichung
- 17.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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